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Kfz: Abmeldung / Stilllegung

Ist Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden, können Sie es hier abmelden bzw. stilllegen (insofern Sie später die Wiederzulassung beabsichtigen).

Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein elektronischer Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz (nPA mit PIN) oder nach dem Aufenthaltsgesetz,
  • die Angabe des Kennzeichens,
  • die Sicherheitscodes der ZB I und der Stempelplaketten beider Kennzeichen, die durch Entfernen der Deckschichten freigelegt werden und
  • einen Internetzugang mit Kartenlesegerät für den nPA.

Hier geht es zur »» Kfz Abmeldung

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