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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

20.12.2023

Geflügelpest-Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Kreis Nordfriesland

Am 19. Dezember 2023 wurde in einem Legehennenbetrieb mit über 16.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt.

Bei dem Betrieb mit Boden- und Freilandhaltung kam es zu einem plötzlichen Verenden mehrerer tausend Tiere, weitere zeigten deutliche Krankheitssymptome. Der Tierhalter ergriff unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises. In den vom Veterinäramt genommenen Proben konnte das Friedrich-Löffler-Institut daraufhin die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus (Typ H5N1) nachweisen.

Gemäß dem EU-Tierseuchenrecht mussten die Legehennen des Ausbruchsbetriebes im Verlauf des 20. Dezembers gekeult werden. Sie wurden unter Aufsicht des Veterinäramtes tierschutzkonform getötet.

In einer weiteren Betriebsstätte des Tierhalters konnte das Geflügelpestvirus bisher nicht nachgewiesen werden. Die Tiere stehen unter engmaschiger Kontrolle des Veterinäramtes.

In einer Allgemeinverfügung vom 20. Dezember ordnet der Kreis die Bildung von Restriktionszonen an. Es handelt sich um eine Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Betroffen sind die Gemeinden Reußenköge, Ockholm, Bordelum, Dagebüll, Risum-Lindholm, Stedesand, Bargum, Bredstedt, Breklum sowie die Hallig Oland. Die Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden. Sie enthält einen Link zu einer interaktiven Karte mit Vergrößerungsfunktion, in der Anwohner erkennen können, ob sie im betroffenen Gebiet liegen.

Geflügel und gehaltene Vögel in den Restriktionszonen sind unverzüglich aufzustallen. Tierhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszonen ist verboten. Geflügelhalter in diesen Gebieten entnehmen weitere für sie geltende Maßnahmen der Allgemeinverfügung.

Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen, dies nachzuholen.

Der kürzlich erfolgte Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark und in weiteren Kreisen Schleswig-Holsteins sowie steigende Fallzahlen in der nordfriesischen Wildvogelpopulation machen deutlich, dass die Gefahr eines Eintrags in Hausgeflügelbestände ernst genommen werden muss. Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände können der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Biosicherheit unter https://t1p.de/odbk6 entnommen werden.

Halter, in deren Tierbestand es zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen von Geflügelpest kommt, sind verpflichtet, das Veterinäramt umgehend zu informieren.