N I E D E R S C H R I F T

über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung Bohmstedt am Mittwoch, dem 05.07.2006, 20.00 Uhr in der Gaststätte Paulsen, Bohmstedt

Zu dieser Sitzung ist unter Mitteilung der Tagesordnung am 23.06.2006 eingeladen worden.

Anwesend sind:

                        Bürgermeister                       Peter Tücksen

                        Gemeindevertreter                 Hans Feddersen

                        „                                           Bendix Jensen

                        „                                           Hans Peter Albrecht

                        „                                           Andreas Feddersen

                        „                                           Jan Andreas Homann

                        Gemeindevertreterin                Frauke Look

                        „                                            Maike Paulsen

                        Gemeindevertreter                   Friedrich Petersen

                        „                                             Harald Petersen

                        „                                             Hans-Friedrich Sachau

                        Protokollführer                          Holger Holst

Weiterhin sind Herr Hansjörg Brunk vom Büro OLAF, Hans Georg Andresen (Bio-Gasanlage) und ein Zuhörer anwesend. Die Presse ist nicht vertreten.

Bürgermeister Tücksen eröffnet um 20.00 Uhr die heutige Gemeindevertretersitzung und begrüßt die Erschienenen recht herzlich. Insbesondere werden Herr Brunk vom Büro OLAF und Hans Georg Andresen begrüßt. Es wird festgestellt, dass zu dieser Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zum Protokollführer wird Holger Holst bestellt.

Auf Anregung des Bürgermeisters soll der bisherige TOP 8 als TOP 6 verhandelt werden. Mit dieser Änderung der Tagesordnung gliedert sich diese wie folgt:

T A G E S O R D N U N G

 

1.      Einwohnerfragestunde

2.      Genehmigung der Niederschrift vom 15.05.06

3.      Genehmigung von Titelüberschreitungen

4.      Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger
        öffentlicher Belange bezüglich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

5.      Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des
         Flächennutzungsplanes

6.      Information des Bürgermeisters und aus den Ausschüssen

7.      Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bohmstedt

8.      Beratung und Beschlussfassung über die Benennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbestätte.

9.      Anträge

10.    Verschiedenes

11.    Grundstücks- und Personalangelegenheiten (nicht öffentlich)

Zu Punkt 1. der TO:

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Anfragen vor.

Zu Punkt 2. der TO:

Das Protokoll über die Gemeindevertretersitzung vom 15.05.2006 wird mit 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt und unterschrieben.

Zu Punkt 3. der TO:

Titelüberschreitungen über € 1.000,00 liegen zu dieser Sitzung nicht vor.

Bürgermeister Tücksen informiert über eine von ihm genehmigte Titelüberschreitung bei der Haushaltsstelle 4600.67800 Kindergartenkosten in Höhe von € 572,22 (Gemeinde Drelsdorf).

Zu Punkt 4. der TO:

Gem. §  22 GO verlassen folgende Gemeindevertreter den Sitzungsraum:

Hans Feddersen

Andreas Feddersen

Bendix Jensen

Jan Andreas Homann

Frauke Look

Maike Paulsen

Harald Petersen

Bürgermeister Tücksen berichtet über den Stand der Angelegenheit und erteilt Herrn Brunk vom Ing. Büro OLAF das Wort. Dieser berichtet über die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt:

Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (BauGB § 4 (1) zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bohmstedt eingegangen sind.

Der Wortlaut der abgegebenen Stellungnahmen ist im folgenden kursiv gedruckt, die Empfehlungen zur Beschlussfassung sind eingerückt und mit diesem Symbol < kenntlich gemacht und in normaler Schrift dargestellt.

Stellungnahmen wurden von folgende Behörden und Stellen geäußert:

Innenministerium, Abteilung Landesplanung, Kiel, vom 08. Mai 2006

Von der geplanten 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bohmstedt für 5 Teilbereiche nordwestlich bzw. östlich der Ortslage Bohmstedt habe ich Kenntnis genommen. Wesentliches Ziel der Planung ist die Darstellung eines Sonstigen Sondergebietes für die Errichtung einer Biogasanlage (Teilbereich 1 — Fläche östlich der Ortslage nördlich des Weges „Langacker“ und westlich des Ringweges) sowie die nördliche Erweiterung der Fläche für die Errichtung von Windkraftanlagen (Teilbereich 2). Zusätzlich sollen in den Teilbereichen 3 bis 5 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt werden.

Für den Teilbereich 1 ist außerdem die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bohmstedt im Parallelverfahren angekündigt worden.

Gegen die geplante Erweiterung der Fläche für die Errichtung von Windkraftanlagen (Teilbereich 2) bestehen aus Sicht der Raumordnung keine Bedenken, da der Erweiterungsbereich mit dem regionalplanerisch ausgewiesenen Eignungsgebiet für Windenergienutzung (siehe Karte des Regionalplans für den Planungsraum V - Neufassung 2002 - [- RPI V -; Amtsbl. SchI.-H. 2002 Seite 747]) in Einklang steht.

Von der geplanten Darstellung mehrerer Ausgleichsflächen werden Ziele der Raumordnung nicht berührt.

Aus folgenden Gründen kann jedoch zu der angezeigten Planung im Bezug auf den Teilbereich 1 (Biogasanlage) aus landes- und regionalplanerischer Sicht noch nicht abschließend Stellung genommen werden:

1.  Der für die Errichtung einer Biogasanlage in Aussicht genommene Standort liegt deutlich abgesetzt von der Ortslage Bohmstedt im Außenbereich und ist weder vorhandenen Siedlungsstrukturen noch einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet - darauf macht auch der Kreis Nordfriesland aufmerksam.

<    Die Stellungnahme des Kreises enthält keinen solchen Hinweis (siehe ebenda).

Aus diesem Grunde steht der Standort in Konflikt mit den in Ziffer 7.2 Landesraumordnungsplan Schleswig-Holstein 1998 (- LROPI -; Amtsbl. SchI.-H. 1998 Seite 493) dargestellten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung. Danach ist eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, neue Bauflächen sind an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden.

<    Der außerörtliche Standort der Biogasanlage ist das Ergebnis einer Vorabstimmung mit dem StUA Schleswig (siehe unten) und der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahren nach § 3 (1) BauGB) incl. Einzelgesprächen mit Anliegern.

In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass Biogasanlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 35 Absatz 1 Nr 6 BauGB) privilegierte Anlagen sind - die vorliegende Planungsanzeige enthält jedoch keine Angaben zu dem konkret geplanten Vorhaben; deshalb ist eine Prüfung, inwieweit die Privilegierungstatbestände erfüllt werden, gegenwärtig nicht möglich.

<    Im Pkt 1 „Erfordernis der Planung” wird ausgeführt, dass eine Personengruppe, nämlich die Bohmstedter Biogas GmbH & Co KG, bestehend aus 13 Gesellschaftern, die geplante Biogasanlage erstellen und betreiben wird. Demnach erfüllt das geplante Vorhaben nicht die Voraussetzung der Privilegierung.

Für andere, nicht privilegierte Biogasanlagen sind Außenbereichsstandorte aber nicht zwingend erforderlich. Vielmehr sind Biogasanlagen nach heutigem Stand der Technik auch in Gewerbe- und Dorfgebieten zulässig. Insoweit bedarf der in Aussicht genommene Außenbereichsstandort einer besonderen Begründung (z.B. Angliederung an einen zu versorgenden privilegierten Betrieb; Vermeidung von Auswirkungen auf Ortslagen, die aufgrund des Zulieferverkehrs zu besorgen sind), die im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft ebenfalls Aussagen enthalten muss.

Für eine hinreichende und nachvollziehbare Standortbegründung sind zudem eine Alternativprüfung / Untersuchung von Alternativstandorten sowie Angaben zum Einzugs- / Versorgungsbereich der geplanten Anlage erforderlich. Die Planunterlagen müssen - auch im Hinblick auf die von der Gemeinde vorzunehmende sach- und fachgerechte Abwägung - diesbezügliche Ausführungen enthalten.

<    siehe 7.2.4.1. der Begründung „Planungsalternativen” 

Im Zuge der Vorplanung fanden Gespräche mit dem Staatlichen Umweltamt statt, in denen der Außenbereichsstandort aus immissionsschutzrechtlichen Gründen bestätigt wurde. Gewerbestandorte im oder am Rand der Ortslage sind nicht vorhanden, in deren Anlehnung ein alternativer Standort für die Biogasanlage hätte gefunden werden können.

Zur Ergänzung des ersten Dreieckes „zentrale Lage zu den Höfen und landwirtschaftlichen Flächen, kurze Wege für Gülle- und Rohstofftransporte” wird als Anlage an die Begründung eine entsprechende Karte beigefügt.

Das zweite Dreieck „größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung” wird konkretisiert in: „ausreichender Abstand zu der zu schützenden Ortslage, aber so nah, dass eine im Gespräch befindliche spätere Versorgung der Wohnbebauung mit der produzierten Energie der Biogasanlage ökonomisch sinnvoll ist”

2.  Ein weiterer, noch vertieft zu prüfender Aspekt ist die mögliche Konkurrenz zwischen der geplanten Biogasanlage und der benachbarten Windenergienutzung.

      Der für das Projekt „Biogasanlage“ vorgesehene Standort liegt in geringer Entfernung zu der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche für Windenergienutzung (ca. 80 m) und zu dem nächstgelegenen Windenergieanlagenstandort (ca. 100 m); darüber hinaus liegt er teilweise innerhalb des regionalplanerisch ausgewiesenen Eignungsgebietes für Windenergienutzung.

<    Der Pkt 4 „Interkommunale Abstimmung, übergeordnete und kommunale Planung” wird im zweiten Absatz wie folgt ergänzt: Eine Überschneidung der Nutzung Windkraft und Biogasanlage findet bei einer Überprüfung aus lokaler Sicht nicht statt. Bei der Abgrenzung des Windkrafteignungsgebietes wurde eine nordwestlich gelegene Siedlung mit 7 Wohnhäusern nicht als solche interpretiert. Der für solche Ortsteile einzuhaltende Abstand von 500 m wird an dieser Stelle im Regionalplan nicht eingehalten. Die Gemeinde bittet in diesem Zusammenhang um eine Anpassung des Regionalplanes an ihre kommunale Planung zu gegebenem Zeitpunkt (Gegenstromprinzip der Raumplanung).

Bei der Aufstellung der landesweiten Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ist als gerichtlich bestätigter, kleinster Abstand zu Einzelgebäuden 300 m zugrunde gelegt worden - seinerzeit ausgehend von bis zu 100 m hohen Windenergieanlagen. Die Regionalpläne legen als Ziel der Raumordnung fest, dass auch heranrückende bauliche Nutzungen diese Mindestabstände berücksichtigen müssen; für die landesplanerische Beurteilung des Mindestabstandes ist letztlich die Baugebietskategorie ausschlaggebend.

In Bezug auf die Eignungsgebiete darf die Vorrangnutzung Windenergie nicht eingeschränkt werden. Dem entsprechend sind die Aus- und Wechselwirkungen des geplanten Vorhabens auf die Windenergienutzung und umgekehrt zu betrachten.

In der Bewertung eines Einzelfalles bzw. einer planungsrechtlich genau eingegrenzten zulässigen Nutzungsbestimmung (Sondergebiet) sind die Rahmenbedingungen der Nutzungen konkret zu klären; im Einzelfall können im Zuge einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung (§ 4 Absatz 3 Landesplanungsgesetz) die Abstände verringert werden, soweit keine wechselseitigen Beeinträchtigungen erkennbar sind. In diesem Zusammenhang ist die Frage von entscheidender Bedeutung, inwieweit mit der Errichtung der Biogasanlage die Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne des Arbeitsschutzes mit einem sog. „dauernden Aufenthalt“ (>2 Stunden Aufenthalt / Tag) verbunden ist.

<    Im Zuge der Vorabstimmung wurde eine Prüfung der möglichen Wechselwirkungen zwischen der Nutzung Windkraft und Biogasanlage durchgeführt. Unter Pkt. 7.1.6 „Ziele des Umweltschutzes in Fachplanungen” wird das Ergebnis der Prüfung der Wechselwirkungen der beiden Nutzungen Windkraft und Biogasanlage in verkürzter Form aufgenommen.

Anlagentechnische Wechselwirkungen, die einer unmittelbar nachbarschaftlichen Nutzung, hier 50m zwischen Betriebgelände und nächstmöglicher Flügelspitze einer WEA in der Eignungsfläche, entgegenstehen könnten, sind nicht bekannt. Entgegen oben genannter gerichtlich festgestellter Abstandregelung ist vielmehr erkennbar, dass unter Voraussetzung einer gemeinsamen Standortplanung von Biogasanlage und Windenergieanlagen innerhalb eines Eignungsgebietes für die Windkraft beide Nutzungen möglich wären und so eine optimierte Flächenbeanspruchung ermöglicht, wie es die Bodenschutzklausel und die Eingriffsregelung vorschreibt.

Als auf den Menschen bezogene Wechselwirkungen zwischen beiden Nutzungen sind mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm und Schatten zu nennen. Andere Beeinträchtigungsarten sind bei oben genanntem Abstand nicht bekannt.[1]

Nur auf der Betriebsfläche der Biogasanlage, nicht auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Eignungsgebietes für die Windkraft, wird der Aufenthalt von Menschen den im Arbeitsschutz genannten Zeitraum von >2 Std/Tag möglicherweise überschreiten.

Es ist also abzuschätzen, ob ein unzumutbarer Lärmpegel, ausgehend von den benachbarten WEA, auf dem Betriebsgelände der Biogasanlage ankommt bzw sich mit dem betriebsbedingten Lärm der Biogasanlage zu diesem Wert verstärkt. Hilfsweise wird ein Schallpegel von 80dB als unzumutbar angenommen (ein Wert, ab dem ein Gehörschutz empfohlen und vom Betrieb angeboten werden muß). Weiter wird davon ausgegangen, dass die nächste WEA eine M5 von Repower ist, mit dem z.Z. höchsten Schallleistungspegel einer WEA überhaupt von 108,7 dB. Unter Verwendung der Formel „einzuhaltender Lärmpegel = Schallleistungspegel minus 20 x log der Entfernung zwischen Lärmquelle und Mensch plus 8" ergibt sich ein Wert von 80 dB bereits bei einer Entfernung von 10m. In 100m Entfernung von der Gondel, nicht vom Mastfuß, sind es bereits 60 dB.

Periodischer Schattenwurf kann auf dem Betriebsgelände der Biogasanlage auf Grund der Lage zur Windeignungsfläche von Sonnenaufgang bis ca. 10 Uhr Vormittags auftreten. Die typische Arbeitsplatzsituation auf einer Biogasanlage unterscheidet sich stark von einem statischen Büroarbeitsplatz durch seine Mobilität, ähnlich eines Landwirtes auf seinem Hofgelände: kurzzeitiges Fahren des Radladers zwecks Beschickung der Anlage, Durchführen von Kontrollen und Reparaturen im Außenbereich der Gebäude und im Technikgebäude, Werkstatt- und Bürogebäude. Aus genannten Gründen ist es unwahrscheinlich, dass die Anhaltswerte von 30 h/a und 30 min/d Schattenzeiten an den Beschäftigungsorten erreicht bzw. tatsächlich oder als störend wahrgenommen werden.

Von einer wechselseitigen Beeinträchtigung genannter Nutzungen unter dem Aspekt des Arbeitschutzes kann nicht ausgegangen werden.

Vor diesem Hintergrund rege ich folgendes Vorgehen an:

Zunächst einmal sollten von der Gemeinde konkretere Angaben hinsichtlich des geplanten Vorhabens und des Standortes sowie der erforderlichen Alternativenprüfung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wäre dann vom Innenministerium und den zuständigen Fachbehörden zu prüfen, ob Tatbestände sichtbar sind, die die Errichtung der Biogasanlage von vornherein ausschließen. Im Rahmen dieser Prüfung könnte auch die Durchführung eines Ortstermines / einer Ortsbesichtigung zweckmäßig sein.

<    Vorgeschlagenes Verfahren wurde bereits vor dem 22. März, der Verschickung der F-Planunterlagen (Begründung und Plandarstellung) durchgeführt.

Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor.

Staatliches Umweltamt Schleswig vom 27. April 2006

Naturschutz:

Gegen den o. g. Plan bestehen aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken.

<    Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Immissionsschutz:

Aus Sicht des lmmissionsschutzes bestehen keine Bedenken.

Welche Anforderungen an den zukünftigen Betrieb der Biogasanlage zu stellen sind, wird im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Dann werden auch entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen.

<    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Kreis Nordfriesland, Husum, vom 20. Februar 2006

Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wird hinsichtlich der oben genannten Planung folgende Stellungnahme abgegeben:

Zu den bereits vorliegenden Unterlagen ( Begründung vom März 2006 ) gibt es keine Anmerkungen oder Ergänzungen. Zusätzliche Ausarbeitungen zum Umweltbericht werden als nicht erforderlich angesehen.

<    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen

Von der unteren Wasserbehörde wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

Am westlichen Rand des Teilgeltungsbereiches 1 (Biogasanlage) und im Teilgeltungsbereich 2 (Windkraft) verlaufen teilweise verrohrte Gewässer des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Ostenau. Zu den Gewässern sind die satzungsmäßigen Mindestabstände einzuhalten.

<    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Wasser- und Bodenverband Mittlere Ostenau hat zur Wahrung seiner Interessen eine eigene Stellungnahme abgegeben.

Von der Verkehrsabteilung wurde folgende Stellungnahme abgegeben;

Es bestehen keine Bedenken. Sichergestellt werden muss jedoch, dass von den Rotoren der Windkraftanlagen bei entsprechender Witterung weder Feuchtigkeit, noch Eisstücke auf die öffentlichen Verkehrsflächen gelangen.

Weiterhin sind die Oberflächen der Anlagen so auszugestalten, dass keine Reflektionen entstehen, durch die Verkehrsteilnehmer geblendet werden können.

<    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wasser- und Bodenverband Mittlere Ostenau, Drelsdorf, vom 01. April 2006

...an der Westseite des Grundstückes, welches für die Bebauung mit einer Biogasanlage vorgesehen ist, befindet sich der verbandseigene Graben B 4. Nach § 6 unserer Satzung sind beidseitig unserer Verbandsanlagen Schutzstreifen von sechs Meter Breite von jeglicher Bebauung und Bepflanzung frei zu halten. Wir bitten Sie, das Planungsbüro davon zu unterrichten.

<    Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, der Hinweis wird dem Bauantragsteller der Biogasanlage zur Kenntnis gegeben.

Büro OLAF Stand 26. Juni 2006

Dipl.-Ing. Hansjörg Brunk

Gemäß § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:

Hans Feddersen

Andreas Feddersen

Bendix Jensen

Jan Andreas Homann

Frauke Look

Maike Paulsen

Harald Petersen

Beschluss:    4 Ja-Stimmen       0 Nein-Stimmen         0Enthaltungen

Zu Punkt 5. der TO:

Auch hier erfolgen Erläuterungen durch Herrn Brunk. Sodann beschließt die Gemeindevertretung:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss: Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung:

1. Vom Büro OLAF, Wester-Ohrstedt, wurde kein Entwurf für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. In dem Entwurf für die Unterrichtung nach § 4, Abs. 1 BauGB werden die in TOP 4 beschlossenen Punkte eingearbeitet. Dieser Plan wird, ohne vorgelegen zu haben, gebilligt.

2. Der dann ausgefertigte Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches  öffentlich auszulegen und die nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Gemäß § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:

Hans Feddersen

Andreas Feddersen

Bendix Jensen

Jan Andreas Homann

Frauke Look

Maike Paulsen

Harald Petersen

 

-4--  Ja-Stimmen        0  Nein-Stimmen         0  Enthaltungen

Die ausgeschlossenen Gemeindevertreter nehmen wieder an der Sitzung teil, die getätigten Beschlüsse werden bekanntgegeben.

Zu Punkt 6. der TO:

a)      Ing. Brunk informiert über die wesentlichen Punkte aus den vorgebrachten Stellungnahmen zur Anhörung der öffentlichen Belange die im TOP 4. verhandelt wurden und gibt somit seine Informationen an die Beteiligten. Bürgermeister Tücksen dankt Herrn Brunk  für seine Ausführungen.  Ing. Brunk verlässt den Sitzungsraum.

b)      Bürgermeister Tücksen berichtet über die Verdeutlichung zur Hausnummerierung für Bohmstedtfeld (insbes.f. d. Rettungsdienst). Hier sind zwischenzeitlich Gespräche mit dem Ordnungsamt geführt worden. Eine Einladung zur Aussprache der Beteiligten soll für den 24.07.06, 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus erfolgen. Die Kosten pro Haus liegen bei ca. € 20,00 und sollen von der Gemeinde getragen werden.

c)      Friedrich Petersen berichtet von einem Gespräch in dem es um die Umgestaltung der Einmündung am Böwerweg ging. Hier ist eine neue Linienführung vorgesehen. Statt einer Teerung soll eine Pflasterung durchgeführt werden. Weitere Gespräche werden mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH, Flensburg geführt. Wie der Bürgermeister berichtet, sind bereits € 5.000,00 eingeplant worden.

d)      Die Rolltür am Feuerwehrhaus läuft recht schwierig und müsste wieder hergerichtet werden. Für die Instandsetzung des Sektionaltores liegt der Gemeinde ein Angebot der Firma Torantriebstechnik Carstensen, Bredstedt in Höhe von € 733,12 vor. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe an die Firma Carstensen.

Zu Punkt 7. der TO:

Bürgermeister Tücksen berichtet über die Neufassung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung die am 25.11.2005 in Kraft getreten ist.

Nach dieser neuen Landesverordnung gelten nunmehr folgende Wertgrenzen:

VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Freihändige Vergabe                                30.000,00 €

Beschränkte Ausschreibung

(ohne öffentl. Teilnahmewettbewerb)            100.000,00 €

Beschränkte Ausschreibung

(mit öffentl. Teilnahmewettbewerb)            200.000,00 €

 

VOL (Verdingungsordnung für Leistungen)

Freihändige Vergabe                                  25.000,00 €

Beschränkte Ausschreibung                       50.000,00 €

 

Nach Auskunft des S-H Gemeindetages ist eine gemeindliche Regelung nicht mehr erforderlich. Das Landesrecht ersetzt die bisherige Dienstanweisung.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Aufhebung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde vom 12.02.2003 inkl. des Nachtrages vom 30.12.2003.

Zu Punkt 8. der TO:

Zur Benennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbestätte erfolgt eine eingehende Diskussion innerhalb der Gemeindevertretung. Hans Feddersen berichtet über das Schreiben des Kreises Nordfriesland vom 9.5.06. Bendix Jensen berichtet über die letzte Sitzung des Gemeindetages. Weitere Nutzungseinschränkungen werden befürchtet. Da auch offensichtlich direkt betroffene Kommunen (Anlieger zum Wattenmeer) Bedenken erheben, wird die Benennung zum Wattenmeer seitens der Gemeindevertretung abgelehnt.

Beschluss:                 3 Ja-Stimmen                                    8 Nein-Stimmen

Zu Punkt 9. der TO:

a)        Bürgermeister Tücksen berichtet über die Ausschreibung des Kreises Nordfriesland zur Deckenverstärkung am WW 20 (70 m). Das preisgünstigste Angebot wurde von der Firma Feddersen, Leck abgegeben. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf € 4.800,00. Die Gemeindevertretung stimmt der Vergabe an die Firma Feddersen einstimmig zu.

b)        Frauke Look spricht das Sommerfest an und weist daraufhin, dass die Anschaffung von 3-4 Stck. Sonnenschirme für die Helfer erforderlich ist. Dem Vorschlag wird zugestimmt, die Finanzierung soll noch geklärt werden.

Zu Punkt 10. der TO:

a)     Die DSL Anschlussmöglichkeiten in der Gemeinde Bohmstedt sind noch nicht gegeben.

b)     Thorsten Nommensen stellt in Aussicht, dass die Homepage der Gemeinde nunmehr zügig erstellt wird.

c)      Nach dem Kinderfest ist die gemeindeeigene Friesenfahne entwendet worden. Die Neuanschaffung ist erfolgt.

d)     Die Übernachtung der 4. Klasse der Bohmstedter Schule im Feuerwehrhaus ist positiv verlaufen.

e)     Friedrich Petersen berichtet über die Vorstellung des Radwegenetzes Bredstedt-Land. Die Beschilderungen bzw. Beschreibungen sind angebracht worden.

Vor Verhandlung dieses TOPs wird die Öffentlichkeit einstimmig ausgeschlossen

Zu Punkt 11. der TO:

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse entfällt, da Öffentlichkeit nicht mehr vorhanden ist.

Mit einem Dank für die Mitarbeit schließt Bürgermeister Tücksen um 22.10 Uhr die heutige Gemeindevertretersitzung.

 

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- Der Bürgermeister -                 - f.d. Gemeindevertretung-      - Der Protokollführer -

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1]Bei Abständen unter 50 m, also im unmittelbaren Flügelbereich der WEA ist bei bestimmter winterlicher Witterung Eisschlag, jedoch nur beim Wiederanlauf der Maschine, als mögliche, in unserer Region sehr seltene Gefährdung zu nennen.