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Grundlegende Informationen für Erwerbslose im Kreis Nordfriesland:
Wenn Sie
• 15 bis 65 Jahre alt sind,
• mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
• arbeitslos oder Geringverdiener sind und Unterstützung benötigen,
• und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben,
haben Sie ab dem 1.1.2005 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II).
Das ALG II tritt an die Stelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe.
Es wird mit einer Reihe von Förderungsmaßnahmen kombiniert, die Ihnen helfen sollen, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie möglichst bald wieder aus eigener Kraft verdienen zu können. Denn Hartz IV soll vor allem für eines sorgen: Dafür, dass Sie wieder Arbeit finden.
Dabei unterstützt Sie ein Fallmanager, der in Ihrem Sozialzentrum arbeitet. Er – oder sie – ist Ihr persönlicher Ansprechpartner. Gemeinsam werden Sie Ihre Stärken und Schwächen analysieren und auf dieser Grundlage eine Vereinbarung abschließen. Darin legen Sie Ihre Ziele in Bezug auf einen Arbeitsplatz fest und vereinbaren, was Sie und was Ihr Fallmanager tun werden, um Sie diesem Ziel näher zu bringen. Das können zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen sein. Oder die Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Oder die Aufnahme einer gemeinnützigen Tätigkeit. Oder Lohnkostenzuschüsse. Und vieles mehr. Ihr Fallmanager wird sich auch bemühen, Ihnen Kontakte mit möglichen Arbeitgebern zu vermitteln.
Sie dürfen etwas hinzuverdienen
Wenn Sie eine Arbeit finden, wird sich das immer für Sie lohnen. Selbst dann, wenn der Verdienst nicht ausreichen sollte, um Sie komplett unabhängig vom ALG II zu machen. Natürlich müssen Sie einen Teil Ihres selbst erwirtschafteten Einkommens für Ihren Lebensunterhalt verwenden – aber nicht alles. Das ALG II wird in diesem Fall teilweise weitergezahlt, und aufgrund Ihrer Eigeninitiative werden Sie mehr Geld in der Tasche haben als wenn Sie nicht arbeiten.
Zusatzjobs lohnen sich für Sie
Viele kennen das Problem: Wenn man arbeitslos ist, fehlt ein geregelter Tagesablauf. Freundschaften und soziale Kontakte werden weniger, man droht zu vereinsamen. Je länger man so lebt, desto schwerer wird es, sich wieder an einen normalen Tagesablauf zu gewöhnen, und desto unwahrscheinlicher wird es, dass man wieder Arbeit findet. Deshalb werden Behörden und Arbeitgeber sich bemühen, »Zusatzjobs« zu schaffen. Das sind zusätzliche, gemeinnützige Tätigkeiten, in die Ihr Fallmanager Sie vermitteln kann. Zusätzlich sind sie, weil sie sonst liegen blieben, weil zum Beispiel das Geld fehlt. Zusatzjobs sind keine Konkurrenz zu normalen Arbeitsplätzen oder Zivildienststellen.
Ein Zusatzjob gibt Ihrem Tag eine feste Struktur und bietet Ihnen die Möglichkeit, gleichzeitig etwas Nützliches für die Allgemeinheit zu tun. In vielen Fällen erweitern Sie dabei auch Ihre berufliche Qualifikation und knüpfen neue Kontakte. Einsatzgebiete können zum Beispiel die Betreuung von Senioren oder die Pflege öffentlicher Grünanlagen sein. Zusatzjobs sind auf 30 Wochenstunden begrenzt. Ihren Verdienst – einen Euro pro Stunde – behalten Sie vollständig. Er wird nicht auf Ihr ALG II angerechnet.
Fast jede Arbeit ist zumutbar
Als Empfänger staatlicher Unterstützung sind Sie verpflichtet, jede bezahlte Arbeit anzunehmen, zu der Sie in der Lage sind. Auch weite Fahrstrecken oder eine Entlohnung bis zu 30 Prozent unter Tarif sind keine Ablehnungsgründe. In besonderen Fällen gibt es allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn die Arbeit die Erziehung eines Kleinkindes oder die Pflege eines Angehörigen gefährden würde.
So hoch ist das ALG II in Ihrem Fall
Geldleistungen erhalten Sie nur, wenn Sie hilfebedürftig sind, das heißt, wenn Sie und die zu Ihrer Lebensgemeinschaft gehörenden Menschen Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Bei der Berechnung werden grundsätzlich alle Vermögenswerte und Einkommensarten der Haushaltsmitglieder berücksichtigt; allerdings gibt es Ausnahmen und Freibeträge.
Die Tabelle zeigt Beispielrechnungen für staatliche Unterstützungsleistungen: Einmal für Alleinlebende, einmal für Familien und einmal für Alleinerziehende. Diese Leistungen werden unter dem Ausdruck »Grundsicherung für Arbeitsuchende« zusammengefasst und zum Monatsanfang auf Ihr Konto überwiesen. In besonderen Situationen, zum Beispiel wenn Sie schwanger sind, sind höhere Zahlungen möglich. In der ersten Zeit des ALG-II-Bezuges kann unter bestimmten Umständen ein befristeter Zuschlag hinzukommen. Bitte fragen Sie Ihren Fallmanager nach Einzelheiten. Übrigens sind Sie als ALG II-Empfänger kostenlos sozialversichert: Der Staat zahlt für Sie Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein.
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Beispiele (Wohnort Husum, Ölheizung) |
Single |
Familie |
Alleiner-ziehend |
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Haushaltsmitglied, Regelsatz (ALG II) |
351 € |
316 € |
351 € |
| Haushaltsmitglied, Regelsatz (ALG II) |
316 € |
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| Tochter über 14 Jahre (»Sozialgeld«) |
281 € |
281 € | |
| Sohn unter 14 Jahre (»Sozialgeld«) |
211 € |
211 € | |
| Mehrbedarf für Alleinerziehung | 126 € | ||
| Kaltmiete (Miethöchstbetrag) |
295 € |
473 € |
342 € |
| Heizkosten |
27 € |
39 € |
27 € |
| insgesamt | 673 € | 1.636 € | 1.338 € |
Diese Internetseiten sollen Ihnen einen generellen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Empfänger von ALG II geben. Nähere Informationen über die für Ihre persönliche Situation geltenden detaillierten Regelungen erhalten Sie von Ihrem Fallmanager.


