VETERINÄRAMT
Im Veterinäramt arbeiten Verwaltungsmitarbeiter/innen, Lebensmittelkontrolleure/innen, Tierärzte/innen und Fachassistenten/innen an den klassischen Aufgaben der Veterinärverwaltung wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Fleischhygiene.
AKTUELLES AUS DEM VETERINÄRAMT
Geflügelpest
Geflügelpest:
Geflügelpest-Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Kreis Nordfriesland
Am 23.11.2024 wurde in einem Legehennenbetrieb mit über 9.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt.
In dem Betrieb kam es zu einem plötzlichen Verenden mehrerer Tiere. Der Tierhalter ergriff sofort alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises. In den vom Veterinäramt genommenen Proben konnte das Friedrich-Löffler-Institut daraufhin die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus (Typ H5N1) nachweisen.
Gemäß dem EU-Tierseuchenrecht mussten die Legehennen des Ausbruchsbetriebes im Verlauf des 24. Novembers gekeult werden. Sie wurden unter Aufsicht des Veterinäramtes tierschutzkonform getötet.
In einer Allgemeinverfügung vom 24. November ordnet der Kreis die Bildung von Restriktionszonen an. Es handelt sich um eine Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Betroffen sind die Gemeinden Reußenköge, Bredstedt, Breklum, Struckum, Hattstedtermarsch, Elisabeth-Sophien-Koog, Nordstrand, Husum, Wobbenbüll, Horstedt, Hattstedt, Arlewatt, Ahrenshöft, Bohmstedt, Drelsdorf, Vollstedt, Högel, Olderup, Bordelum, Langenhorn, Ockholm, Sönnebüll und Almdorf. Die Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden.
Geflügel und gehaltene Vögel in den Restriktionszonen sind unverzüglich aufzustallen. Tierhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszonen ist verboten. Geflügelhalter in diesen Gebieten entnehmen weitere für sie geltende Maßnahmen der Allgemeinverfügung.
Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen dies nachzuholen.
Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände können der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Biosicherheit unter https://t1p.de/odbk6 entnommen werden.
Halter, in deren Tierbestand es zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen von Geflügelpest kommt, sind verpflichtet, das Veterinäramt umgehend zu informieren.
Kleiner Grenzverkehr
Der „kleine Grenzverkehr“ mit Pferden nach Dänemark ist unter neuen Bedingungen wieder möglich
Aufgrund eines zwischen Dänemark und Deutschland beschlossenen Abkommens ist das Verbringen von Pferden von Schleswig-Holstein in bestimmte Gebiete Dänemarks wieder möglich geworden. Die Anforderungen hierfür in Kürze:
- Der Betrieb bzw. der Tierhalter muss gelistet sein. Dafür muss eine Überprüfung des Betriebes durch das zuständige Veterinäramt erfolgen, die jährlich wiederholt werden muss.
- Es muss eine vom Tierhalter ausgefüllte Eigenerklärung mitgeführt werden.
- Der Grenzübertritt darf ausschließlich aus folgenden Gründen erfolgen:
- Freizeit- oder Arbeitsgründe
- Teilnahme an Sport-, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen, inkl. Training hierfür
- Weidehaltung
- Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Verbringungszweck
- Der Equidenpass muss mitgeführt werden
- Transportmittel müssen gereinigt und desinfiziert werden.
- Den entsprechenden Vordruck sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Für Fragen und/oder die Aufnahme in die Liste stehen wir über E-Mail: veterinaeramt@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem folgenden Link: Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland - erleichterte Bedingungen.
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut in St. Peter-Ording
Schutzmaßnahmen und Sperrbezirk St. Peter-Ording
Am 03.11.2021 wurde in einer Bienenhaltung in St. Peter-Ording die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, die dort geltenden Auflagen können Sie der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland entnehmen, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung der Bienenvölker, die ausschließlich die Brut befällt. Das betroffene Bienenvolk geht letztendlich an der Erkrankung ein, da nicht mehr genügend Bienen schlüpfen können. Der Honig betroffener Völker ist für den Menschen völlig unbedenklich.
Afrikanische Schweinpest (ASP)
Information zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie hier...
Tierseuchenbekämpfung
Tiergesundheit
Jeder Tierhalter muss sich vor Aufnahme der Tierhaltung über seine Pflichten informieren. Um den Bedürfnissen seiner Tiere gerecht zu werden, ist es unerlässlich, über die notwendige Sachkunde hinsichtlich einer tierschutzkonformen Haltung, Ernährung und Pflege zu verfügen. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, sich über seine tierseuchenrechtlichen Pflichten zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Tierschutz
Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen »
Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung »
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen »
Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz
Verbraucherbeschwerde »
Verbraucherschutz »
Lebensmittel: Zulassung von Lebensmittelunternehmern »
Lebensmittel: Registrierung als Lebensmittelunternehmer »
Einstufung nordfriesischer Muschelerzeugungsgebiete »
Ausbildung zum / zur Lebensmittelkontrolleur / in »
Praktikum im Veterinärbereich »
Fleischhygiene
Hausschlachtungen »
Trichinenschau bei Wildtieren »
Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung »
Lebensmittelbetriebe registrieren lassen »
Praktikum im Veterinärbereich »