VETERINÄRAMT
Im Veterinäramt arbeiten Verwaltungsmitarbeiter/innen, Lebensmittelkontrolleure/innen, Tierärzte/innen und Fachassistenten/innen an den klassischen Aufgaben der Veterinärverwaltung wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Fleischhygiene.
AKTUELLES AUS DEM VETERINÄRAMT
Geflügelpest
Geflügelpest: Aufstallungspflicht aufgehoben
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel >100 Stück einer Art wird ab dem 16.05.2024 aufgehoben.
Geflügelpest: Aufstallungspflicht in ganz Nordfriesland ab 100 Tieren einer Art
Am 29. Dezember 2023 hat der Kreis Nordfriesland aufgrund der sich ausbreitenden Geflügelpest für das gesamte Kreisgebiet eine sofortige Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Sie betrifft Tierhaltungen mit mehr als 100 Tieren von mindestens einer der folgenden Arten: Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sind von einer Art über 100 Tiere vorhanden, muss das gesamte Geflügel des Betriebes aufgestallt werden. Das Ziel, die Tiere vor dem direkten Wildvogelkontakt und dem möglicherweise infizierten Kot von Wildvögeln zu schützen, kann auch durch eine dichte Abdeckung des Freilaufes erreicht werden. Details beschreibt das Veterinäramt in seiner Allgemeinverfügung unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen.
Geflügelpest-Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Kreis Nordfriesland
Am 19. Dezember 2023 wurde in einem Legehennenbetrieb mit über 16.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt.
Bei dem Betrieb mit Boden- und Freilandhaltung kam es zu einem plötzlichen Verenden mehrerer tausend Tiere, weitere zeigten deutliche Krankheitssymptome. Der Tierhalter ergriff unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises. In den vom Veterinäramt genommenen Proben konnte das Friedrich-Löffler-Institut daraufhin die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus (Typ H5N1) nachweisen.
Gemäß dem EU-Tierseuchenrecht mussten die Legehennen des Ausbruchsbetriebes im Verlauf des 20. Dezembers gekeult werden. Sie wurden unter Aufsicht des Veterinäramtes tierschutzkonform getötet.
In einer weiteren Betriebsstätte des Tierhalters konnte das Geflügelpestvirus bisher nicht nachgewiesen werden. Die Tiere stehen unter engmaschiger Kontrolle des Veterinäramtes.
In einer Allgemeinverfügung vom 20. Dezember ordnet der Kreis die Bildung von Restriktionszonen an. Es handelt sich um eine Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Betroffen sind die Gemeinden Reußenköge, Ockholm, Bordelum, Dagebüll, Risum-Lindholm, Stedesand, Bargum, Bredstedt, Breklum sowie die Hallig Oland. Die Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden. Sie enthält einen Link zu einer interaktiven Karte mit Vergrößerungsfunktion, in der Anwohner erkennen können, ob sie im betroffenen Gebiet liegen.
Geflügel und gehaltene Vögel in den Restriktionszonen sind unverzüglich aufzustallen. Tierhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszonen ist verboten. Geflügelhalter in diesen Gebieten entnehmen weitere für sie geltende Maßnahmen der Allgemeinverfügung.
Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen, dies nachzuholen.
Der kürzlich erfolgte Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark und in weiteren Kreisen Schleswig-Holsteins sowie steigende Fallzahlen in der nordfriesischen Wildvogelpopulation machen deutlich, dass die Gefahr eines Eintrags in Hausgeflügelbestände ernst genommen werden muss. Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände können der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Biosicherheit unter https://t1p.de/odbk6 entnommen werden.
Halter, in deren Tierbestand es zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen von Geflügelpest kommt, sind verpflichtet, das Veterinäramt umgehend zu informieren.
HPAI-Ausbruch in Dänemark mit Restriktionszonen in Nordfriesland
Am 22.11.2023 wurde durch die dänischen Behörden in einer Fasanenhaltung in der Kommune Tondern ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt.
Das EU-Tierseuchenrecht sieht im Falle eines Ausbruch Maßnahmen vor, die durch die dänischen Kollegen eingeleitet wurden. Hieraus ergibt sich die Bildung von Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb. Die sogenannte Überwachungszone, bisher bekannt als Beobachtungsgebiet, trifft durch den vorgeschriebenen 10 km-Radius auch Gemeinden auf der deutschen Seite der Grenze.
Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hat daher am 24.11.2023 in einer Allgemeinverfügung die Bildung einer Überwachungszone im Bereich Südtondern angeordnet. Betroffen sind die Gemeinde Aventoft, nördliche Teile der Gemeinde Humptrup, nördliche Teile der Gemeinde Neukirchen, Teile der Gemeinde Süderlügum, östlich sowie westlich des Bak-Grabens und der gesamte Karrharder Koog, nord-nordwestlicher Teil der Gemeinde Ellhöft, siehe hierzu die in der Verfügung angefügte Karte sowie die interaktive Karte auf der Homepage des Kreises NF.
Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln werden aufgerufen, ihre Tierhaltung, wenn nicht bereits geschehen, beim Veterinäramt anzuzeigen. Geflügel und gehaltene Vögel sind unverzüglich aufzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen sind durch die Tierhalter zu treffen.
Das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszone ist verboten.
Weitere Anordnungspunkte entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Das Geschehen in Dänemark sowie leicht steigende Fallzahlen in der nordfriesischen Wildvogelpopulation machen deutlich, dass die Gefahr eines Eintrags in Hausgeflügelbestände ernst genommen werden muss. Alle Geflügelhalter sollten daher zum Schutz Ihrer Tiere den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung mit Futter und Wasser des Hausgeflügels sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände können der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Biosicherheit unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte
/G/gefluegelpest/Downloads/AV_Biosicherheit_PDF_2021.html
entnommen werden.
Sollte es in Ihrer Haltung zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen von Geflügelpest kommen, informieren Sie das Veterinäramt.
Geflügelpest-Ausbruch in einem Legehennenbetrieb im Kreis Nordfriesland
Am 19. Dezember 2023 wurde in einem Legehennenbetrieb mit über 16.000 Tieren in der Gemeinde Reußenköge ein Ausbruch von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) amtlich festgestellt.
Bei dem Betrieb mit Boden- und Freilandhaltung kam es zu einem plötzlichen Verenden mehrerer tausend Tiere, weitere zeigten deutliche Krankheitssymptome. Der Tierhalter ergriff unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen und informierte das Veterinäramt des Kreises. In den vom Veterinäramt genommenen Proben konnte das Friedrich-Löffler-Institut daraufhin die hochpathogene Variante des Geflügelpestvirus (Typ H5N1) nachweisen.
Gemäß dem EU-Tierseuchenrecht mussten die Legehennen des Ausbruchsbetriebes im Verlauf des 20. Dezembers gekeult werden. Sie wurden unter Aufsicht des Veterinäramtes tierschutzkonform getötet.
In einer weiteren Betriebsstätte des Tierhalters konnte das Geflügelpestvirus bisher nicht nachgewiesen werden. Die Tiere stehen unter engmaschiger Kontrolle des Veterinäramtes.
In einer Allgemeinverfügung vom 20. Dezember ordnet der Kreis die Bildung von Restriktionszonen an. Es handelt sich um eine Schutzzone im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Betroffen sind die Gemeinden Reußenköge, Ockholm, Bordelum, Dagebüll, Risum-Lindholm, Stedesand, Bargum, Bredstedt, Breklum sowie die Hallig Oland. Die Allgemeinverfügung ist unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen zu finden. Morgen (21.) wird sie um einen Link zu einer interaktiven Karte mit Vergrößerungsfunktion ergänzt, in der Anwohner erkennen können, ob sie im betroffenen Gebiet liegen.
Geflügel und gehaltene Vögel in den Restriktionszonen sind unverzüglich aufzustallen. Tierhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das Verbringen von Vögeln und Eiern aus einem oder in einen geflügelhaltenden Betrieb im Gebiet der Restriktionszonen ist verboten. Geflügelhalter in diesen Gebieten entnehmen weitere für sie geltende Maßnahmen der Allgemeinverfügung.
Alle Halter von Geflügel und gehaltenen Vögeln im Kreis Nordfriesland, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt angezeigt haben, sind aufgerufen, dies nachzuholen.
Der kürzlich erfolgte Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark und in weiteren Kreisen Schleswig-Holsteins sowie steigende Fallzahlen in der nordfriesischen Wildvogelpopulation machen deutlich, dass die Gefahr eines Eintrags in Hausgeflügelbestände ernst genommen werden muss. Zum Schutz ihrer Tiere sollten alle Geflügelhalter den direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden. Insbesondere die Versorgung des Hausgeflügels mit Futter und Wasser sollte geschützt vor dem Zugriff von Wildvögeln erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände können der Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Biosicherheit unter https://t1p.de/odbk6 entnommen werden.
Halter, in deren Tierbestand es zu vermehrten Todesfällen oder Symptomen von Geflügelpest kommt, sind verpflichtet, das Veterinäramt umgehend zu informieren.
Kleiner Grenzverkehr
Der „kleine Grenzverkehr“ mit Pferden nach Dänemark ist unter neuen Bedingungen wieder möglich
Aufgrund eines zwischen Dänemark und Deutschland beschlossenen Abkommens ist das Verbringen von Pferden von Schleswig-Holstein in bestimmte Gebiete Dänemarks wieder möglich geworden. Die Anforderungen hierfür in Kürze:
- Der Betrieb bzw. der Tierhalter muss gelistet sein. Dafür muss eine Überprüfung des Betriebes durch das zuständige Veterinäramt erfolgen, die jährlich wiederholt werden muss.
- Es muss eine vom Tierhalter ausgefüllte Eigenerklärung mitgeführt werden.
- Der Grenzübertritt darf ausschließlich aus folgenden Gründen erfolgen:
- Freizeit- oder Arbeitsgründe
- Teilnahme an Sport-, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen, inkl. Training hierfür
- Weidehaltung
- Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Verbringungszweck
- Der Equidenpass muss mitgeführt werden
- Transportmittel müssen gereinigt und desinfiziert werden.
- Den entsprechenden Vordruck sowie weitere Informationen finden Sie hier:
Für Fragen und/oder die Aufnahme in die Liste stehen wir über E-Mail: veterinaeramt@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem folgenden Link: Verbringen von Equiden in Grenznähe zwischen Dänemark und Deutschland - erleichterte Bedingungen.
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut
Bienenseuche Amerikanische Faulbrut in St. Peter-Ording
Schutzmaßnahmen und Sperrbezirk St. Peter-Ording
Am 03.11.2021 wurde in einer Bienenhaltung in St. Peter-Ording die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, die dort geltenden Auflagen können Sie der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland entnehmen, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung der Bienenvölker, die ausschließlich die Brut befällt. Das betroffene Bienenvolk geht letztendlich an der Erkrankung ein, da nicht mehr genügend Bienen schlüpfen können. Der Honig betroffener Völker ist für den Menschen völlig unbedenklich.
Afrikanische Schweinpest (ASP)
Information zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie hier...
Tierseuchenbekämpfung
Tiergesundheit
Jeder Tierhalter muss sich vor Aufnahme der Tierhaltung über seine Pflichten informieren. Um den Bedürfnissen seiner Tiere gerecht zu werden, ist es unerlässlich, über die notwendige Sachkunde hinsichtlich einer tierschutzkonformen Haltung, Ernährung und Pflege zu verfügen. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, sich über seine tierseuchenrechtlichen Pflichten zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Tierschutz
Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen »
Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung »
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen »
Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz
Verbraucherbeschwerde »
Verbraucherschutz »
Lebensmittel: Zulassung von Lebensmittelunternehmern »
Lebensmittel: Registrierung als Lebensmittelunternehmer »
Einstufung nordfriesischer Muschelerzeugungsgebiete »
Ausbildung zum / zur Lebensmittelkontrolleur / in »
Praktikum im Veterinärbereich »
Fleischhygiene
Hausschlachtungen »
Trichinenschau bei Wildtieren »
Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung »
Lebensmittelbetriebe registrieren lassen »
Praktikum im Veterinärbereich »