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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

VETERINÄRAMT

Im Veterinäramt arbeiten Verwaltungsmitarbeiter/innen, Lebensmittelkontrolleure/innen, Tierärzte/innen und Fachassistenten/innen an den klassischen Aufgaben der Veterinärverwaltung wie Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Fleischhygiene.


AKTUELLES AUS DEM VETERINÄRAMT

Geflügelpest

Feststellung der Geflügelpest in einem landwirtschaftlichen Betrieb auf der Insel Sylt am 08.10.2022 - Allgemeinverfügung aufgehoben

Am 08.10.2022 wurde in einer Gänsehaltung Geflügelpest amtlich festgestellt. Von den 241 gehaltenen Gänsen waren zu diesem Zeitpunkt bereits einige verstorben. Die verbliebenen Tiere, von denen einige bereits schwere Symptome zeigten, wurden noch am selben Tag getötet.  Aufgrund des Ausbruchs wurden weitreichende Maßnahmen eingeleitet. Insbesondere galt für alle Geflügelhaltungen (außer Tauben) auf Sylt ab sofort die Aufstallungspflicht. Weitere Details entnehmen Sie bitte der angefügten Allgemeinverfügung.

Mit Wirkung vom 10.11.2022 tritt die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maßnahmen in Kraft.

Geflügelpest in weiterer Hobbygeflügelhaltung am 20.09.2022 festgestellt - Allgemeinverfügung aufgehoben

In einem weiteren Betrieb im nördlichen Nordfriesland wurde das Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt. Von den 29 Gänsen der betroffenen Haltung in Risum-Lindholm waren mehrere Tiere innerhalb kurzer Zeit verstorben. Am 20.09.2022 wurden alle verbliebenen Tiere der Geflügelhaltung getötet.

Im Bereich der Schutzzone und der Überwachungszone ist Geflügel (außer Tauben) unverzüglich aufzustallen. Die Details und weiteren Vorgaben können der oben genannten Allgemeinverfügung entnommen werden. Geflügelhalter in den Schutzzonen werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes kontaktiert.

Aufgrund des erhöhten Eintragsrisikos hinsichtlich der Geflügelpest rät das Veterinäramt auch den Geflügelhaltern außerhalb der Restriktionszonen zur Überprüfung Ihrer Biosicherheitskonzepte. Insbesondere ist der Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden (s.a. Allgemeinverfügung des MLLEV zur Biosicherheit).

Allgemeinverfügung

Nachdem die erforderlichen Maßnahmen in der Schutzzone abgeschlossen sind und es zu keinen weiteren Auffälligkeiten kam, geht die Schutzzone mit Wirkung zum 13.10.2022 in die Überwachungszone über. Lesen Sie hierzu die Änderung zur Allgemeinverfügung vom 21.09.2022.

Mit Wirkung zum 22. Oktober 2022 wird die Allgemeinverfügung vom 21.09.2022 zum Ausbruch in Risum-Lindholm wieder aufgehoben (Aufhebungsverfügung).

Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll am 13.09.2022 - Allgemeinverfügung aufgehoben

In einer privaten Geflügelhaltung wurde Geflügelpest amtlich festgestellt (HPAI H5N1). Die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wurden in dem Betrieb eingeleitet. Um den Betrieb wurde eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km eingerichtet (s. Allgemeinverfügung).

Der Bereich der Schutzzone geht zum 06.10.2022 in die Überwachungszone über (s. Änderung zur Algemeinverfügung vom 13.09.2022).

Mit Wirkung zum 15.10.2022 werden die Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 13.09.22 aufgehoben (s. Aufhebungsverfügung vom 14.10.2022). 

Kleiner Grenzverkehr

Der „kleine Grenzverkehr“ mit Pferden nach Dänemark ist unter neuen Bedingungen wieder möglich

Aufgrund eines zwischen Dänemark und Deutschland beschlossenen Abkommens ist das Verbringen von Pferden von Schleswig-Holstein in bestimmte Gebiete Dänemarks wieder möglich geworden. Die Anforderungen hierfür in Kürze:

  • Der Betrieb bzw. der Tierhalter muss gelistet sein. Dafür muss eine Überprüfung des Betriebes durch das zuständige Veterinäramt erfolgen, die jährlich wiederholt werden muss.
  • Es muss eine vom Tierhalter ausgefüllte Eigenerklärung mitgeführt werden.
  • Der Grenzübertritt darf ausschließlich aus folgenden Gründen erfolgen:
    • Freizeit- oder Arbeitsgründe
    • Teilnahme an Sport-, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen, inkl. Training hierfür
    • Weidehaltung
  • Die Dauer des Aufenthaltes ist abhängig vom Verbringungszweck
  • Der Equidenpass muss mitgeführt werden
  • Transportmittel müssen gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den entsprechenden Vordruck sowie weitere Informationen finden Sie hier:

Für Fragen und/oder die Aufnahme in die Liste stehen wir über E-Mail: veterinaeramt@nordfriesland.de gerne zur Verfügung.

Bienenseuche Amerikanische Faulbrut

Bienenseuche Amerikanische Faulbrut in St. Peter-Ording

Schutzmaßnahmen und Sperrbezirk St. Peter-Ording

Am 03.11.2021 wurde in einer Bienenhaltung in St. Peter-Ording die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Es wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, die dort geltenden Auflagen können Sie der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland entnehmen, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung der Bienenvölker, die ausschließlich die Brut befällt. Das betroffene Bienenvolk geht letztendlich an der Erkrankung ein, da nicht mehr genügend Bienen schlüpfen können. Der Honig betroffener Völker ist für den Menschen völlig unbedenklich.


Afrikanische Schweinpest (ASP)

Information zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

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Wildschweine

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) finden Sie hier...


Tierseuchenbekämpfung

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Tiergesundheit

Jeder Tierhalter muss sich vor Aufnahme der Tierhaltung über seine Pflichten informieren. Um den Bedürfnissen seiner Tiere gerecht zu werden, ist es unerlässlich, über die notwendige Sachkunde hinsichtlich einer tierschutzkonformen Haltung, Ernährung und Pflege zu verfügen. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, sich über seine tierseuchenrechtlichen Pflichten zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Friedrich-Löffler-Institut

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz

Tierschutz

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Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen »
Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden »
Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung »
Tiertransporte »

Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz

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Lebensmittel: Registrierung als Lebensmittelunternehmer »
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Fleischhygiene

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