Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der ÖPNV umfasst den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den sogenannten übrigen öffentlichen Personennahverkehr, also die Bus- und U-Bahn-Verkehre.
Die Zuständigkeit (Aufgabenträgerschaft) für den SPNV liegt beim Land und wird wahrgenommen durch die NAH.SH GmbH.
Die Aufgabenträgerschaft für die Bus- und U-Bahnverkehre liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Seit dem 01.01.2013 sind diese kommunalen Aufgabenträger auch zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen in regelmäßigen Abständen für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr Regionale Nahverkehrspläne (RNVP) auf. Diese dienen dann als Rahmenvorgabe für die Entwicklung in den jeweiligen Kreisgebieten. Hierbei werden auch Belange des Landesweiten Nahverkehrsplanes (LNVP) und die Interessen der benachbarten Kreise berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:
Volltext
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.