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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der ÖPNV umfasst den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den sogenannten übrigen öffentlichen Personennahverkehr, also die Bus- und U-Bahn-Verkehre.

Die Zuständigkeit (Aufgabenträgerschaft) für den SPNV liegt beim Land und wird wahrgenommen durch die NAH.SH GmbH.

Die Aufgabenträgerschaft für die Bus- und U-Bahnverkehre liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Seit dem 01.01.2013 sind diese kommunalen Aufgabenträger auch zuständige Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linienverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Die Kreise und kreisfreien Städte stellen in regelmäßigen Abständen für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr Regionale Nahverkehrspläne (RNVP) auf. Diese dienen dann als Rahmenvorgabe für die Entwicklung in den jeweiligen Kreisgebieten. Hierbei werden auch Belange des Landesweiten nahverkehrsplanes (LNVP) und die Interessen der benachbarten Kreise berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten:

Regional- und Schulbusse »

Rufbus »

Schülerbeförderung »

Nacht-Taxi »

Deutschlandticket »

Leistungsbeschreibung

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.

Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
  • an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.

Rechtsgrundlage

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).