Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Leistungsbeschreibung
Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Gesundheitsamt Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und gegebenenfalls selbst Wasserproben entnommen.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel sind die Beratungen kostenfrei. Bei der Überwachung und den Untersuchungen können allerdings Verwaltungsgebühren entstehen. Über deren Höhe erteilt das Gesundheitsamt gerne Auskunft.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfsG), § 37