Afrikanische Schweinepest
- Anzeigepflicht, auch Jäger bei Verdacht zur Anzeige verpflichtet
- hochansteckende Virusinfektion der Schweine
- sehr hohe Sterblichkeit (bis 100% tödlich)
- keine Behandlung möglich, keine Impfung vorhanden
- über Monate infektiös in Fleisch und Wurstwaren, Blut bis zu 205 Tage in der Erde infektiös, Fleisch über Jahre
- sehr resistent
- Erregernachweis aus dem Blut
Aktuelle Lage
- immer wieder Fälle auf Sardinien
- Fälle in Litauen und Weißrußland
- im Februar 2 Wildschweine positiv getestet im Osten Polens
- Risiko für die EU:
- Infektion schreitet circa 300 km pro Jahr fort, Ausbreitung in Richtung Nordwest und Süd (Ukraine
- Schlachthof in Polen circa 300 km von der Grenze zu Weißrußland entfernt
Risikobewertung der Afrikanischen Schweinepest durch das Friedrich-Löffler-Institut
Verschleppungsrisiko durch:
- illegales Verbringen → hoch
- Transport von Fleischprodukten über Fernstraßen → hoch
- Jagdtourismus und Trophäen → mäßig
- Schweine → mäßig
Biosicherheit
- Schweinehalter, die auch Jäger sind oder Jäger, die in Kontakt kommen mit Schweinehaltungen, sollten hygienische Trennung zum Stall einhalten
- Mitarbeiter aus den betroffenen Ländern sollten keine Lebensmittel aus diesen mitbringen
Aktuelle Maßnahmen (Durchführungsbeschluß 2014/178 vom 27.3.14)
- Einrichtung gefährdete Bezirke und Pufferzonen
Allgemein Maßnahmen bei Ausbruch von Schweinepest
- Tötung aller Schweine im Umkreis von 1 km
- Sperrgebiet mit 3 km Radius über 40 Tage und Beobachtungsgebiet mit 10 km Radius über 30 Tage, hier Handels- und Transportverbote
Monitoring
- Monitoring in Schleswig-Holstein angeordnet
- Mithilfe durch Jägerschaft wird erbeten
- Jagdstrecke Schwarzwild in Schleswig-Holstein 14743, davon 4 in Nordfriesland
- Blutproben des erlegten Wildes zusammen mit der Trichinenproben nehmen und in Probenröhrchen mit Probenbegleitschein an das Veterinäramt Nordfriesland schicken, Röhrchen und Begleitscheine werden ausgeteilt
- Fallwild zur Untersuchung ins Labor nach Neumünster senden