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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Afrikanische Schweinepest

  • Anzeigepflicht, auch Jäger bei Verdacht zur Anzeige verpflichtet
  • hochansteckende Virusinfektion der Schweine
  • sehr hohe Sterblichkeit (bis 100% tödlich)
  • keine Behandlung möglich, keine Impfung vorhanden
  • über Monate infektiös in Fleisch und Wurstwaren, Blut bis zu 205 Tage in der Erde infektiös, Fleisch über Jahre
  • sehr resistent
  • Erregernachweis aus dem Blut

 

Aktuelle Lage

  •  immer wieder Fälle auf Sardinien
  • Fälle in Litauen und Weißrußland
  • im Februar 2 Wildschweine positiv getestet im Osten Polens
  • Risiko für die EU:
    • Infektion schreitet circa 300 km pro Jahr fort, Ausbreitung in Richtung Nordwest und Süd (Ukraine
    • Schlachthof in Polen circa 300 km von der Grenze zu Weißrußland entfernt

 

Risikobewertung der Afrikanischen Schweinepest durch das Friedrich-Löffler-Institut

 Verschleppungsrisiko durch:

  • illegales Verbringen → hoch
  • Transport von Fleischprodukten über Fernstraßen → hoch
  • Jagdtourismus und Trophäen → mäßig
  • Schweine → mäßig

 

Biosicherheit 

  • Schweinehalter, die auch Jäger sind oder Jäger, die in Kontakt kommen mit Schweinehaltungen, sollten hygienische Trennung zum Stall einhalten
  • Mitarbeiter aus den betroffenen Ländern sollten keine Lebensmittel aus diesen mitbringen

 

Aktuelle Maßnahmen (Durchführungsbeschluß 2014/178 vom 27.3.14)

 

  • Einrichtung gefährdete Bezirke und Pufferzonen

 

 Allgemein Maßnahmen bei Ausbruch von Schweinepest

  •  Tötung aller Schweine im Umkreis von 1 km
  • Sperrgebiet mit 3 km Radius über 40 Tage und Beobachtungsgebiet mit 10 km Radius über 30 Tage, hier Handels- und Transportverbote

 

Monitoring

  •  Monitoring in Schleswig-Holstein angeordnet
  • Mithilfe durch Jägerschaft wird erbeten
  • Jagdstrecke Schwarzwild in Schleswig-Holstein 14743, davon 4 in Nordfriesland
  • Blutproben des erlegten Wildes zusammen mit der Trichinenproben nehmen und in Probenröhrchen mit Probenbegleitschein an das Veterinäramt Nordfriesland schicken, Röhrchen und Begleitscheine werden ausgeteilt
  • Fallwild zur Untersuchung ins Labor nach Neumünster senden