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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

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An wen muss ich mich wenden?

An das örtlich zuständige Jobcenter.

In den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg an die Jobcenter in den Sozialzentren. 

Jobcenter Nordfriesland

Anträge / Formulare

Hinweise:
Eine Leistungsgewährung erfolgt gegebenenfalls ab Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Eine rückwirkende Gewährung (Nachzahlung) für Zeiten vor - dem Monat der - Antragstellung ist nicht möglich.

Jobcenter - Formulare SGB II