Betäubungsmittel: Anbau, Herstellung, Handel - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Betäubungsmittel anbauen, herstellen oder mit ihnen Handel treiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Erteilung der Erlaubnis entscheiden. Es unterrichtet die zuständige oberste Landesbehörde unverzüglich über die Entscheidung.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Erlaubnis für die in Anlage I Betäubungsmittelgesetz nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel kann die zuständige Stelle nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 BtMG ist in doppelter Ausfertigung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dem Antrag sind die Angaben und Unterlagen gemäß § 7 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) beizufügen.