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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung ist unverzüglich bei der Behörde abzugeben.

Fachlich freigegeben am

24.03.2022