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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

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Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht