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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Einschulungsuntersuchung

Leistungsbeschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Rechtsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

Leistungsbeschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Sie dient der Feststellung von gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Besondheiten, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegen stehen. Die Ergebnisse und die daraus resultierenden Empfehlungen werden an die jeweilige Schule in schriftlicher Form weitergeleitet, damit diese Befunde bei der weiteren Planung und Vorbereitung der neuen Klassen durch die Schule genutzt werden können.

Der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen die Eltern an das zuständige Schulamt richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • Anamnesebogen
  • falls vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist der jugendärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheit des Kreises Nordfriesland umgehend zu benachrichtigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Welche Gebühren fallen an?

Keine