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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Equine Herpesinfektion

Informationen zur Equinen Herpesinfektion

Was ist unter der Herpesvirusinfektion des Pferdes zu verstehen?

Im Wesentlichen werden beim Pferd vier verschiedene Herpesviren im Zusammenhang mit Erkrankungen nachgewiesen. Die klinische Erkrankung infolge der Infektion mit den beiden wichtigsten Herpesviren (Equines Herpesvirus 1 und 4) tritt in drei Verlaufsformen auf.

1. Herpesvirus bedingte Verfohlung

2. Infektion mit hohem Fieber und Atemwegssymptomatik

3. Erkrankung mit der paralytischen (Lähmungs-) Form, beginnend mit Koordinationsstörungen in der Hinterhand, möglicherweise mit Festliegen und Tod des betroffenen Tieres.

 

Die paralytische (Lähmungs-) Form sorgt von Zeit zu Zeit für Aufregung bei den Pferdehaltern. Die Sorge der Pferdehalter ist berechtigt. Es handelt sich aber um Einzelfälle.

Wesentlich ist dabei, dass es sich im Hinblick auf eine Beurteilung dieser Problematik auf der Ebene einer Pferdegesamtpopulation nicht um das Auftreten eines „Seuchenzuges“ handelt, bei dem mit hoher Ausbreitungstendenz innerhalb kürzester Zeit sehr viele Bestände von einer entsprechenden klinischen Symptomatik betroffen sind.

 

Dieser Aspekt unterscheidet die Problematik der Equinen Herpesinfektion von der Pferdgrippe (Influenza), die durch eine bestandsübergreifende Ausbreitungstendenz gekennzeichnet ist.

Im Hinblick auf die Verbreitung der betreffenden Viren in der Pferdepopulation ist davon auszugehen, dass ein sehr großer Teil der Pferde Herpesvirusträger ist ohne klinisch zu erkranken. Die Problematik dieser Infektion liegt darin begründet, dass es zu einer lebenslangen Persistenz der Viren im Pferd kommt. Die Viren ziehen sich in Nervenknoten zurück. In Stresssituationen kommt es zu einer Aktivierung dieser Viren und die Infektion kann wieder aufblühen (ähnlich wie beim Lippenherpes des Menschen). Bei einem Pferd mit geschwächtem Immunsystem und ungenügendem Antikörpertiter kann es dann rasch zu einer massenhaften Virusausscheidung oder auch zu einer klinisch manifesten Erkrankung kommen. Andere ungeimpfte oder mit zu großen Zwischenabständen geimpfte Pferde können dann gleichfalls entsprechende Krankheitssymptome entwickeln.

Herpesviren verbleiben im einmal infizierten Pferd und ruhen dann z. T. über Jahre hinweg. Es kommt zu einem Gleichgewicht zwischen Immunabwehr des Körpers und den Herpesviren.

Durch Stressfaktoren kann jedoch die Immunabwehr des Einzelpferdes geschwächt und die Viren können aktiviert werden.

Dieses Ungleichgewicht, welches zu klinischen Symptomen führt, entsteht auch ohne erneute Infektion durch eine Erregerausscheidung eines anderen Pferdes.

 

Wie werden die Herpesviren übertragen?

Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion mit Nasensekret über die Nase. Dies geschieht nach der Reaktivierung der Viren (nach Stresseinwirkung) und erneuter Virenvermehrung im Gesamtorganismus, d. h. das hustende Pferd überträgt die Viren an die Tiere in seiner Umgebung.

 

 

Welches sind die Symptome der paralytischen Verlaufsform?

Die Erkrankung beginnt in der Regel mit Fieber über 39°C. Meist treten auch nahezu zeitgleich respiratorische Symptome, wie wässriger Nasen-Augen-Ausfluss sowie gelegentlich Husten auf. Mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung treten dann Symptome auf, die durch die Schädigung des Rückenmarkes verursacht werden.

Sie äußeren sich in Bewegungsstörungen oder Steifheit der Hinterhand, Sensibilitätsstörungen verschiedener Muskelgruppen und Bewegungsunwilligkeit bis zur Bewegungsunfähigkeit.

Schließlich kommt es bei einem Teil der Pferde zur hundesitzigen Stellung gefolgt von Festliegen. Weitere Anzeichen können Blasen-, Anus- und Penislähmung sein.

Bewusstsein, sowie die Futter- und Wasseraufnahme der erkrankten Tiere sind ungestört.

 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Wie sehr oft bei durch Viren bedingten Erkrankungen, gibt es auch in diesem Fall keine spezifische, d. h. eine direkt gegen den Erreger gerichtete Behandlung. Die Behandlung richtet sich gegen die Symptome. Die Heilungsaussichten bei der paralytischen Form der Herpesinfektion sind allerdings ab einem gewissen Schweregrad der klinischen Symptomatik häufig ungünstig.

 

Wie sollte sich ein Betrieb bei einem Verdacht auf das Auftreten dieser Erkrankung verhalten?

Das oder die betroffenen Tiere sollten sofort isoliert werden. Der betroffene Bestand ist für jeden Pferdeverkehr geschlossen zu halten.

Eine Teilnahme von Pferden des betroffenen Stalles an Pferdesportveranstaltungen, sowie Kontakte zu Pferden anderer Ställe sollten nicht erfolgen.

Diese Maßnahmen sind bis zum Abklingen der Erkrankung einzuhalten, d. h. die entsprechenden Regelungen sollten mindestens drei Wochen nach Ausheilung oder Tod des letzten Patienten beachtet werden.

Im Anschluss daran sollte eine gründliche Reinigung (Dampfstrahler) des Stalles mit nachfolgender Desinfektion (s. DLG Desinfektionstabelle) durchgeführt werden.

 

Besteht die Notwendigkeit Turniere abzusagen?

Bei Beachtung der angegebenen Maßnahmen ist ein großflächiges oder gar landesweites Sperren von Pferdeveranstaltungen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht notwendig.

Vielmehr sollten aufgetretene Fälle Anlass sein, bestandsweise langfristig eine belastbare Populationsimmunität zu erreichen.

 

Wie kann sich ein Pferdebestand langfristig schützen?

Es besteht die Möglichkeit einer entsprechenden Impfung. Hierbei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten.

 

1. Ziel einer Impfung gegen die Herpesinfektionen beim Pferd ist der Aufbau einer

Bestandsimmunität. Um diesen Bestandsschutz zu erreichen, sind alle Pferde dauerhaft zu impfen.

 

2. Ziel dieser Impfung ist es nicht, einen 100% Schutz des einzelnen Pferdes zu erreichen,

sondern eine möglichst hohe Bestandsimmunität, die zu einer Verminderung der freien

Virusmengen im Pferdebestand und damit auch zu einer Reduktion der klinischen Erkrankungen führt.

3. Unabdingbar ist die Einhaltung eines sechsmonatigen Wiederholungsintervalls zwischen den Impfungen. Entscheidend ist dies vor allem im Hinblick darauf, dass es bei

einem einmal infizierten Pferd jederzeit zu einer massenhaften Virusausscheidung

kommen kann. Korrekt geimpfte Pferde scheiden in dieser Phase deutlich weniger Viren

aus als nicht oder nicht ordnungsgemäß geimpfte Tiere.

Im Rahmen der sechsmonatigen Wiederholungsintervalle sollte es angestrebt werden, den

gesamten Bestand jeweils zum gleichen Zeitpunkt zu erfassen.

 

4. Der Pferdegesundheitsdienst appelliert eindringlich an Tierärzte, an den einzelnen Pferdehalter und an Pensionsstallungsbetreiber auch in Beständen, in denen mehrere Tierarztpraxen tätig sind, einvernehmlich zur Umsetzung eines einheitlichen Impfregimes auf Bestandsebene zu kommen.

 

5. Im Hinblick darauf, dass ein einheitliches und einfach umzusetzendes Gesamtimpfregime im Bestand auch in Bezug auf die notwendige Influenzaimpfung erreicht werden soll, sollten Kombinationsimpfstoffen oder Impfstoffkombinationen angewendet werden, bei denen die Influenzakomponenten den aktuellen Empfehlungen des OIE (Internationales Tiergesundheitsamt) entsprechen und inaktivierte EHV1 und EHV4 Stämme enthalten sind.

 

6. In den Impfbestand sollten nur entsprechend geimpfte Pferde aufgenommen werden.

 

7. Über die Verfügbarkeit und Beschaffung des derzeit in Deutschland nicht auf dem Markt befindlichen Impfstoffes kann Ihnen Ihr Haustierarzt Auskunft erteilen.

 

Quelle: Sächsische Tierseuchenkasse, mit freundlicher Genehmigung von Dr. U. Hörügel