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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Erbbaurechte (auch Erbpacht oder Erbbaupacht)

Leistungsbeschreibung

Die Hansestadt Lübeck hat an mehr als 8.000 ihrer Grundstücke Erbbaurechte bestellt. Das Erbbaurecht beinhaltet das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk (zB. Wohn- oder Gewerbegebäude ) zu haben. Als Gegenleistung für die Bereitstellung des Grundstücks ist ein regelmäßiger Erbbauzins an die Hansestadt Lübeck zu zahlen.

Eine Erklärung zum Erbbaurecht finden Sie hier. 

Verfahrensablauf

Es werden den Erbbauberechtigten Fragen rund um das Erbbaurecht beantwortet (z.B. zum Erbbaurechtsvertrag, zum Erbbauzins, zur Belastungsgenehmigung, zur Zustimmung bei Veräußerung eines Erbbaurechtes, zum Kauf des Erbbaurechtsgrundstückes usw. beantwortet. Personen, die nicht selbst Erbbauberechtigte sind (z.B. Kaufinteressenten) benötigen für Auskünfte zu einem bestimmten Erbbaurecht die Vollmacht des Erbbauberechtigten.)

An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Lübeck, Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Erbbaurechtsmanagement