Förderung über die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein beantragen
Volltext
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
- Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
- Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
- neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
- Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektkonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.