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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Förderung von Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (EU-Förderperiode 2014 - 2020)

Volltext

Im Rahmen des Landesprogramms "Fischerei und Aquakultur" werden während der EU-Förderperiode 2014 - 2020 sowohl Mittel der Europäischen Union (Europäischer Meeres- und Fischereifonds - EMFF) als auch nationale Mittel bereitgestellt, die für folgende Maßnahmen gewährt werden können:

  • Kutter- und Küstenfischerei sowie Binnenfischerei,
  • Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen, Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität,
  • Hafeninfrastruktur, nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, Integrierte Meerespolitik,
  • Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse und
  • Aquakultur.

Ansprechpunkt

  • Bei Fragen zu konkreten Fördermaßnahmen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
  • Im Falle von grundsätzlichen Informationen an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Rechtsgrundlage(n)

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (GSR-Verordnung),
  • Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF-Verordnung).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Landesprogramm »Fischerei und Aquakultur« finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.