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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als (EU-)Ausländer im europäischen Ausland eine Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern erworben haben, kann unter erleichterten Voraussetzungen eine entsprechende deutsche Fahrlehrerlaubnis erteilt werden.

Handelt es sich um eine Berechtigung zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausbildung von Fahrschülern, wird diese Einschränkung als Ergänzung in der deutschen Fahrlehrerlaubnis eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dessen/deren Gebiet Sie erstmals Fahrschüler ausbilden wollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • §§ 2a, 3a, 5 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die im EU-Ausland erworbene Berechtigung zur Ausbildung von Fahrschülern und
  • die in § 3a Fahrlehrergesetz (FahrlG) aufgeführten Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Nr. 303.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fällt für die Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins eine Gebühr in Höhe von 40,90 Euro an.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.