Fischereilicher Hegeplan
Volltext
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen.
Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen.
Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Verfahrensablauf
Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
- Fischereiaufwand,
- Fänge,
- Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen.
Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan. Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht. Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.
Ansprechpunkt
Die obere Fischereibehörde beim
Landesamtfür Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Abteilung 3 Fischerei und Forst
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Telefon: 04347/704-0
Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
Frist
- Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
- zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen
Formulare
-
Formulare: ja, auf dieser Seite zu finden:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos.html -
Onlineverfahren möglich: ja
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_FiHpl - Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Link zu rechtliche Grundlagen und weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos.html