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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden

Volltext

Sie möchten praktische Prüfungen für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen im Rahmen der Ausbildung an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) durchführen? Dann müssen Sie dem Prüfer-Pool der entsprechenden ATO zugeordnet sein.

Der Prüfer-Pool ist eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer ATO berechtigt sind. Diese Liste ist tagesaktuell.

Die Eintragung in den Prüfer-Pool berechtigt Sie für die Abnahme von praktischen Prüfungen zum Erwerb

  • der Berufspilotenlizenz (CPL),
  • der Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL),
  • einer Instrumentenflugberechtigung (IR).

Wenn Sie in den Prüfer-Pool eingetragen sind und sich Ihre Daten ändern, können Sie die Änderung oder Löschung dieser Eintragung beantragen.

Verfahrensablauf

Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

Erforderliche Unterlagen

  • Formular FV.GP-Prüferbestimmung-01/1 (Rev. 1) (Interessenbekundung)
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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