Jägerprüfung - Zulassung beantragen
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Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung sowie einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Die bestandene Jägerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Jagdscheins.
Verfahrensablauf
- Sie können den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter für einen Jugendjagdschein: 16 Jahre
- Sie müssen die geforderte körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein.
Erforderliche Unterlagen
- der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren
- der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
- der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings
- der Nachweis, dass der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilnimmt; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens 3 Tage vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden
- gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene
Kosten
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach Anmeldung bei der Stelle, bei der Sie die Jägerprüfung absolvieren möchten.
Gebühr: 280,00 EUR (Vorkasse: nein)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die vor dem 1. April 1953 Inhaber eines Jahresjagdscheins waren, müssen Sie die Jägerprüfung nicht erneut ablegen.
