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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Jugendferienwerk / Sonderjugendferienwerk

Jugendferienwerk

Erholung, Freizeit und Entspannung sind für Kinder und Jugendliche wichtige Erfahrungen, die sie in ihrer Entwicklung wertvoll unterstützen.
Das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Nordfriesland fördern mit dem Zuschuss aus dem Sonder-/ Jugendferienwerk die Erholung von Kindern, Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien.

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Kinderkreis

1. Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien soll die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen durch einen ermäßigten Teilnahmebeitrag ermöglicht werden.

Voraussetzungen:

- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von Vereinen und Verbänden der
  offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Förderungsdauer mindestens 4 Tage bis maximal 21 Tage 
- Hauptwohnsitz des Kindes/ Jugendlichen in Nordfriesland
- Kinder ab Schuleintritt bis einschließlich 17 Jahre

Der Veranstalter der Ferien- und Freizeitmaßnahme stellt für die Ferien- und Freizeitmaßnahme beim Kreis Nordfriesland einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Sonder-/ Jugendferienwerk und übersendet alle Elternanträge.

Antragsfrist: 31.05. des jeweiligen Jahres
Der Zuschuss beträgt 12,00 € pro Person und Tag.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt

Antrag für den Veranstalter

Elternantrag

Verwendungsnachweis für den Veranstalter

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Familie auf Fahrrad

2. Finanziell leistungsschwachen Familien sowie kinderreichen Familien soll ein Familienurlaub mit ihren Kindern ermöglicht werden.

Voraussetzungen:

- Hauptwohnsitz der Familie in Nordfriesland
- Gefördert werden minderjährige Kinder/ Jugendliche und ihre Eltern/
  Elternteile
- Mindestdauer des Familienurlaubs sind 5 Tage, der Zuschuss wird für
  maximal 14 Tage gewährt

Antragsfrist: 31.10. des jeweiligen Jahres
Der Zuschuss beträgt maximal 18,00 € pro Person und Tag.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Förderung von Familienurlauben

Antrag

Nähere Informationen zum Sonder-/ Jugendferienwerk und zur Förderung von Familienurlauben finden Sie in der
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen des Landes Schleswig-Holstein
und der Richtlinie des Kreises Nordfriesland zur Förderung von Jugendarbeit im Kreis Nordfriesland.