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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen

Volltext

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.

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