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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Kircheneintritt

Volltext

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.

Ansprechpunkt

Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.

Kosten

Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal