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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Volltext

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Kosten

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)