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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Mitfahrzentrale: Anzeige

Volltext

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als »stehendes Gewerbe« anzeigen.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1  - VwGebV.

Kosten

Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

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