Mittel zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm Berufliche Aus- und Fortbildung anfordern
Volltext
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Projekte der Beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.
Haben Sie für Ihr Projekt eine Förderung beantragt und bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart per Antrag anfordern.
Das BMZ veranlasst anschließend die Auszahlung.
Verfahrensablauf
Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung können Sie per Post oder online beantragen.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie das Formular ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an und nimmt bei Unklarheiten oder fehlende Informationen Kontakt mit Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Drucken Sie das Formular aus und senden dieses mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen der Online-Beantragung.
Voraussetzungen
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst)
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Hinweis: Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
- Sie haben einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Auszahlung erfolgt zeitnah und richtet sich nach dem in der Anforderung angegebenen Zahlungsdatum. Mit einer Anforderung können auch Auszahlungen zu mehreren Terminen angefordert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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