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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Naturschutz

Leistungsbeschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Nordfriesland

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr  

Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten einiger Verwaltungsbereiche.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. ACHTUNG: Für die Zulassungsstellen, die Führerscheinstelle, die Einbürgerungsbehörde und die Ausländerbehörde ist es aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich, vorab einen Termin zu buchen.

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie hier >>>