Parkausweis für Bewohner/innen
Volltext
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Ansprechpunkt
An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).