Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Volltext
Sofern sich das Betreten oder Befahren eines Schutzgebietes außerhalb des öffentlichen Straßennetzes mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt und auch keine sonstigen öffentliche Belange entgegenstehen, kann - vorausgesetzt, es sind gemäß der strengen gesetzlichen Regeln Ausnahmen möglich - eine Betretungs- oder Befahrenserlaubnis erteilt werden.
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden),
sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Rechtsgrundlage(n)
- § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- § 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Nordfriesland
Montag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag |
08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten einiger Verwaltungsbereiche.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. ACHTUNG: Für die Zulassungsstellen, die Führerscheinstelle, die Einbürgerungsbehörde und die Ausländerbehörde ist es aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich, vorab einen Termin zu buchen.
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