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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Stiftungsaufsicht

Leistungsbeschreibung

Die Stiftungsaufsicht (Stiftungsaufsichtsbehörde des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, in dem/der die Stiftung ihren Sitz hat) stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Sie gewährleistet, dass der Wille der oder des Stiftenden dauerhaft eingehalten oder nicht mehr als notwendig verändert wird.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt, in dem/der die Stiftung ihren Sitz hat.

Rechtsgrundlage

  • §§ 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Schleswig-Holsteinisches Gesetz über rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG).

Was sollte ich noch wissen?

Ein Stiftungsverzeichnis und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein

Leitfaden zur Stiftungsgründung, Stiftungsverzeichnis und Stiftungsdatenbank