Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Nordfriesland
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte für die Grundsteuer
Die Grundsteuer-Bodenrichtwert-Portale SH stehen ohne Anmeldung für Jedermann zur Verfügung:
- Bodenrichtwerte für bebaute und bebaubare Flurstücke finden Sie in diesem »Portal« und
- Ertragsmesszahlen für landwirtschaftliche Flächen finden Sie in diesem »Portal«.
Zuständig für die Darstellung der Bodenrichtwerte in den o.g. Portalen ist das Finanzministerium.
Fragen zu den Portalen, der Darstellung in den o.g. Portalen und der Anwendung der Bodenrichtwerte/Ertragsmesszahlen im Rahmen der Grundsteuer kann nur das Finanzamt beantworten:
- telefonisch unter 04841 - 89 49 16 -77 oder -81
- oder per Mail an poststelle@fa-nordfriesland.landsh.de.
In Ausnahmefällen kann der Bodenrichtwert auch in Form einer schriftlichen Auskunft beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragt werden. Diese Auskunft ist jedoch kostenpflichtig! Das hierzu notwendige »Antragsformular« finden Sie »hier«.
Schritt für Schritt-Anleitungen vom Finanzministerium für Elster finden Sie »hier«.
Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie »hier«.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte ab 2011 finden Sie kostenlos im Landesportal Bodenrichtwert-Auskunft des Digitalen Atlas Nord (DAN).
Sobald neue Bodenrichtwerte vorliegen, wird dieses auf dieser Seite angezeigt.
Sollten Sie in der Anwendung keinen Wert angezeigt bekommen, liegt dieser (noch) nicht vor. Bitte stellen Sie bei Bedarf auf einen älteren Stichtag um (siehe nachfolgende Anleitung Punkt 3).
Anleitung zur Bodenrichtwertauskunft
Bodenrichtwert-Auskunft des Digitalen Atlas Nord (DAN)
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten
Bitte beachten Sie, dass für die Bodenrichtwerte in Nordfriesland teilweise abweichende Stichtage gelten (z.B. 2013 statt 2014). Maßgeblich ist jeweils die Angabe in der Bodenrichtwertauskunft (Pop-up-/Hinweisfenster erscheint durch Mausklick in die Zone).
verfügbare Bodenrichtwerte für Bauland
- Stichtag 01.01.2022 gesamtes Kreisgebiet Nordfriesland
- Stichtag 31.12.2018 (Festland einschließlich Insel Pellworm)
- Stichtag 31.12.2017 (Inseln Amrum, Föhr und Sylt)
- Stichtag 31.12.2016 (Festland einschließlich Insel Pellworm)
- Stichtag 31.12.2014 (Inseln Amrum, Föhr und Sylt)
- Stichtag 31.12.2013 (Festland einschließlich Insel Pellworm)
- Stichtag 31.12.2011 (Inseln Amrum, Föhr und Sylt)
verfügbare Bodenrichtwerte für Landwirtschaftliche Flächen
- Stichtag 01.01.2022 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2018 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2016 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2014 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
- Stichtag 31.12.2011 (gesamtes Kreisgebiet) DAN PDF
Bodenrichtwerte vor 2011 oder als schriftliche Auskunft können Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle anfordern. Bitte nutzen Sie hierfür unser Bestellformular.
Grundstücksmarkt und Statistik
Die Statistischen Daten zum Grundstücksmarkt enthalten u.a. die wichtigsten Umsatzkennzahlen zum Grundstücksverkehr in Nordfriesland sowie den Tourismusschwerpunkten Sylt, Föhr, Amrum, Husum und St. Peter-Ording.
Die Statistischen Daten zum Grundstücksmarkt enthalten jedoch keine Faktoren oder Umrechnungskoeffizienten (wie z.B. Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren, etc.). Entsprechende Daten liegen für Nordfriesland bislang nicht vor. Welche Daten und Informationen im Einzelnen enthalten sind, können Sie dem nachfolgenden Muster entnehmen:
Statistische Daten zum Grundstücksmarkt (Muster)
Den vollständigen Bericht können Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle anfordern. Bitte nutzen Sie hierfür unser Bestellformular.
Auskünfte durch die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle erteilt schriftliche Auskünfte nicht nur zu Bodenrichtwerten, sondern auch aus der Kaufpreissammlung (Vergleichskaufpreise für Gutachten etc. oder als Ersatz für Vergleichswerte nach §183 BewG). Diese können mit den entsprechenden Formularen angefordert werden (sh. unten oder rechte Seite).
Schriftliche Auskünfte durch die Geschäftsstelle sind kostenpflichtig. Hierfür wird gemäß der Gebührensatzung des Kreises Nordfriesland eine Gebühr erhoben. Diese beträgt derzeit 50,- EUR für den ersten Bodenrichtwert und 5,- EUR für jeden weiteren Bodenrichtwert. Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Grundgebühr derzeit 50,- EUR je Teilmarkt und Ort (unbebaut / bebaut / Wohnungs- und Teileigentum) zzgl. 5,- EUR je Kauffall.
Antrag auf eine schriftliche Auskunft zu Bodenrichtwerten
Antrag auf eine schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Fragen / Rückfragen
Sollten Sie zu den angebotenen Informationen oder darüber hinaus noch Fragen haben, rufen wir Sie auch gerne zurück, wenn Sie uns per E-Mail Ihre Telefonnummer mitteilen.
Versand von Fragebögen durch die Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss wertet die Kaufpreise aller Grundstücksverkäufe in Nordfriesland aus. Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, dem Gutachterausschuss Kopien aller Grundstückskaufverträge, die er beurkundet hat, zu übersenden. Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss Auskünfte von allen Personen einholen, die Angaben über das jeweilige Grundstück machen können.
Hierzu versendet der Gutachterausschuss regelmäßig Fragebögen an die Käufer, um den einzelnen Kaufpreis genauer beurteilen zu können (Objektart, Baujahr, Größe, Besonderheiten usw.).
Hier kann der Fragebogen (mit dem zugesandten Code) online ausgefüllt und abgesendet werden.
Die Mitarbeiter des Gutachterausschusses sind (nach vorheriger Benachrichtigung) berechtigt, Grundstücke zu betreten, um Kaufpreise sachgerecht bewerten zu können. In der Regel ist eine Begutachtung von der angrenzenden Straße jedoch ausreichend.