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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

Heilpraktikerin / Heilpraktiker: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Verfahren zur Erlangung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin oder approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.

Die uneingeschränkte ("große") Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin/Heilpraktiker zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen nur auf dem jeweils beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Antragsverfahren

  • Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, erfolgt die Anmeldung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, welches Sie dann nach Eingang aller Unterlagen an das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland meldet, da dort zentral die Kenntnisüberprüfungen in Schleswig-Holstein abgenommen werden.
    Bitte informieren Sie sich auch auf den Internetseiten Ihrer zuständigen Behörde (teilweise werden abweichende Antragsunterlagen gefordert).

Überprüfungsarten

  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktiker / Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

Heilpraktikerüberprüfungstermine mündlich-praktisch

Die mündlich-praktischen Überprüfungen finden frühestens 4 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung statt.

Heilpraktikerüberprüfungstermine

  • 25. September 2024 (uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung und Kenntnisüberprüfung eingeschränkt auf den Gebieten der Psychotherapie und Physiotherapie)
  • 12. März 2025 (uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung und Kenntnisüberprüfung eingeschränkt auf den Gebieten der Psychotherapie und Physiotherapie)
  • 03. September 2025 (uneingeschränkte Kenntnisüberprüfung und Kenntnisüberprüfung eingeschränkt auf den Gebieten der Psychotherapie und Physiotherapie)

Die Einladungen zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung werden ca. vier Wochen vor dem schriftlichen Überprüfungstermin verschickt.

Überprüfungsablauf

  • Die Überprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
  • Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die Überprüfung insgesamt als nicht bestanden und beide Teile müssen wiederholt werden.

uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis:

  • In der schriftlichen Überprüfung werden 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75 % richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 120 Minuten).
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 60 Minuten vorgesehen.

beschränkte Heilpraktikererlaubnis:

  • In der eingeschränkten Überprüfung auf dem Gebiet der Psychotherapie und auf dem Gebiet der Physiotherapie werden schriftlich 28 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen (Prüfungszeit 60 Minuten).
  • Für die mündliche Überprüfung sind bis zu 45 Minuten vorgesehen.

Welche Gebühren kommen auf mich zu?

Gemäß der Satzung des Kreises Nordfriesland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Fassung vom 02.07.2007 (Kreistag vom 11. Dezember 2015) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Januar 2016 werden Gebühren erhoben.

  • 175 Euro; schriftliche Kenntnisüberprüfung (im Multiple-Choice-Verfahren)
  • 225 Euro; mündliche Kenntnisüberprüfung (inkl. 60 Euro Entschädigung für die/den vom Heilpraktikerverband gestellte/n, beisitzende/n Heilpraktiker/in)
  • 200 Euro; Erlaubniserteilung (Gilt für Antragsteller*innen aus dem Kreis Nordfriesland)

Die Gebühren werden Ihnen in der Regel nach Abschluss des Verfahrens, als Gesamtsumme vom Gesundheitsamt bei dem der Antrag gestellt wurde, in Rechnung (zur Überweisung) gestellt.

Bei Wiederholung der Überprüfung fallen die Gebühren erneut an.

Im jeweiligen Einzelfall können folgende (zusätzliche) Gebühren anfallen:

  • 50 Euro; Rücknahme des Antrags nach Einladung zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung
  • 50 Euro; Verschiebung des Termins zur mündlichen Kenntnisüberprüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die nachfolgenden Unterlagen sind spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Überprüfung vollständig einzureichen:

  1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
  2. Erklärung darüber, dass
    1. bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem HP-Gesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde.
    2. kein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Verfahren anhängig ist (Eigenerklärung)
  3. Kopie des Personalausweises 
  4. ein beglaubigter Nachweis darüber, dass mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt
  5. ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate) (Hinweis: Sie benötigen zur Beantragung eine entsprechende Bescheinigung Ihres Gesundheitsamtes)
  6. ein ärztliches Zeugnis im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate) ist entsprechend nachzureichen!
  7. kurzgefasster Lebenslauf
  8. für Antragsteller nach dem Arbeitstättenprinzip: Da es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, ist dem Antrag eine ausführliche Erklärung, aufgrund welcher Tatsachen der Beruf des Heilpraktikers zukünftig im Kreis Nordfriesland ausgeübt werden soll beizufügen. Die Erklärung muss glaubhaft und eindeutig nachvollziehbar sein. Darüber hinaus ist mitzuteilen, aus welchen Gründen der Antrag nicht am Wohnort gestellt wurde.
    Bei einem Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein ist die Absicht, eine Praxis im Kreis Nordfriesland zu eröffnen, nicht glaubhaft, wenn der derzeitige Wohnsitz beibehalten bleibt. (Hinweis: bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben, erfolgt eine Eintragung ins Bundeszentralregister und die Erlaubnis kann entzogen werden). Entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
  9. Zusätzlich, bei Überprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, die beglaubigte Berufsurkunde mit einreichen.

Hinweise:

  • Der Antragssteller/die Antragstellerin muss das 25. Lebensjahr bei Erlaubniserteilung vollendet haben.
  • Die Erlaubnis wird nach erfolgreichem Überprüfungsverfahren (schriftlich und mündlich-praktisch) durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. mit Attest belegte Krankheit am Überprüfungstag oder bestimmte außergewöhnliche Umstände) kann die Teilnahme an der angemeldeten Prüfung einmal auf einen späteren Termin (ggf. gebührenpflichtig) verschoben werden.
  • Sollten Sie am Überprüfungstag untenschuldigt fehlen, kommt eine gebührenflichtige Ablehung der beantragten Erlaubnis in Betracht.

Besonderheiten für Diplom-Psychologen:

Wenn Sie einen Abschluss an einer deutschen Hochschule als Diplom-Psychologe / Diplom-Psychologin erhalten haben und dabei das Fach Klinische Psychologie belegt und bestanden haben, können Sie i.d.R. die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie erhalten, ohne an einer Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker teilnehmen zu müssen (Rechtsprechung: BVerwG vom 10.2.1983 (NJW 1984, 1414)). 
Die vorgenannten Antragsunterlagen sind in diesem Fall vollständig vorzulegen. Zudem wird eine beglaubigte Kopie Ihrer Diplomurkunde und des Abschlusszeugnisses der Hochschule, aus dem sich ergibt, dass Sie das Fach Klinische Psychologie belegt und bestanden haben.
Bitte vermerken Sie in Ihrem Antrag, dass Sie die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach Aktenlage als Diplom-Psychologe / Diplom-Psychologin beantragen.

Nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) entspricht ein Master-Studiengang und der Diplom-Studiengang dem Niveau 7.
Ein Bachelor-Studiengang reicht daher für eine Annerkennung nach Aktenlage nicht aus.

Besonderheiten für Physiotherapeuten:

Wenn Sie eine Zulassung als Physiotherapeut besitzen und die eingeschränkte Kenntnisüberprüfung für den Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie mit dieser Heilpraktikererlaubnis weiterhin nur die Behandlungen durchführen dürfen, die Sie als Physiotherapeut anwenden dürfen. Die Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie bietet Ihnen ausschließlich die Möglichkeit, die Behandlungen, die sie bisher auf Verordnung eines Arztes durchgeführt haben, eigenverantwortlich als Heilpraktiker ohne Verordnung des Arztes durchzuführen.
Wenden Sie Verfahren an, die Ihnen als Physiotherapeut nicht erlaubt sind, begehen Sie ggf. eine Straftat. Wenn Sie andere Therapieverfahren (z.B. Osteopathie) anwenden möchten, die Sie als Physiotherapeut nicht anwenden dürfen (da nicht in der Berufsausbildung erlernt), müssen Sie die vollständige (große) Heilpraktikererlaubnis erwerben.

Besonderheiten Physiotherapeuten mit Osteopathie-Ausbildung

Aufgrund des Urteils des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) ist die Ausübung von osteopathischen Tätigkeiten als Heilkundeausübung eingestuft worden. Somit ist die Ausübung von Osteopathie nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten die osteopatische Tätigkeiten anwenden möchten, benötigen daher zwingend die uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis.

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