Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Volltext
Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Haben Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht und ist über diesen noch nicht abschließend entschieden worden, können Sie eine Teilbaugenehmigung erhalten.
Eine Teilbaugenehmigung gestattet den Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung. Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Bauantrag
- Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung
- Bautechnische Nachweise für gewünschten Genehmigungsumfang
Hinweise (Besonderheiten)
In der Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.
Alle Angaben im Antrag müssen korrekt und vollständig sein, da falsche Angaben den Baustopp, den Widerruf der Genehmigung und Bußgelder zur Folge haben können.
Eine Teilbaugenehmigung sichert nicht die spätere Gesamtgenehmigung zu, weshalb nur Bauabschnitte begonnen werden sollten, die voraussichtlich keiner Änderung unterliegen.
