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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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Trichinenschau bei Wildtieren

Leistungsbeschreibung

Die Trichinenuntersuchung, früher – und heute nur noch in der Verordnung (EG) Nr. 1375/2015 – als Trichinenschau bezeichnet, ist eine Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung bzw. dem Erlegen. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei untersuchungspflichtigen Schlachttieren / Wildtieren.

Untersuchungspflichtige Tierarten

Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen (zoologisch heute als Trichinellen bezeichnet) sein können, unterliegt einer Untersuchungspflicht, wenn deren Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll.

Die Untersuchungen werden durch das zuständige Veterinäramt gebührenpflichtig durchgeführt.

Die Proben sind zu den üblichen Geschäftszeiten abzugeben beim:

Veterinäramt Nordfriesland, Maas 8, 25813 Husum

Die Abgabe in Niebüll, Zum Stellwerk 3, ist nicht mehr möglich!

Probennahme

Bei Wildschweinen und Dachsen ist aus einem Zwerchfellpfeiler oder der Kaumuskulatur eine Probe von mindestens 100g zu entnehmen. 

Die Proben sind in einem Kunststoffbeutel- oder Behältnis zu verwahren und gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein der Untersuchungseinrichtung zu übergeben.

Sollten gleichzeitig mehrere Proben von Wildschweinen oder Dachsen zur Untersuchung gestellt werden, ist für jedes Wildschwein oder jeden Dachs ein gesondertes Probenbehältnis zu verwenden. In diesen Fällen sind die Probenbehältnisse mit der Kennzeichnung der Wildmarke zu versehen. Die Kennzeichnung der Probenbehältnisse muss deutlich und mit einem wasserfesten Stift erfolgen.

Vor Abschluss der Trichinenuntersuchung darf das Wildschwein oder der Dachs nicht (an andere Personen) abgegeben werden.

Kennzeichnung der Probe

Die Kennzeichnung erfolgt mit der Wildmarke und hat im Zuge der Probenentnahme zu erfolgen. Die Wildmarke ist an augenfälliger Stelle am Wildschwein bzw. Dachs zu befestigen. Sie ist so zu befestigen, dass sie beim Entfernen zerstört werden muss und nicht wieder verwendet werden kann.

Wildursprungsschein

Der Wildursprungsschein besteht aus einem Original und 2 Durchschriften. Die Nummer der Wildmarke ist auf dem Wildursprungsschein einzutragen. Der Wildursprungsschein (Original und Durchschrift) ist vollständig ausgefüllt mit der Probe an die zuständige Behörde zu übergeben.

Freigabe

Gemäß § 2 b Abs. 2 Satz 3 und 4, und § 4 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) darf der Jäger einen Tierkörper oder Fleisch von Wildschweinen oder Dachsen nur für den eigenen häuslichen Verbrauch nutzen bzw. die Abgabe kleiner Mengen tätigen, wenn der Untersucher auf dem Wildursprungsschein vermerkt hat, dass Trichinen nicht nachgewiesen worden sind, oder der Zeitpunkt erreicht ist, ab dem der Jäger laut Eintragung des Untersuchers im Wildursprungsschein über das Wildbret verfügen darf, und der Untersucher dem Jäger bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt hat, dass Trichinen nachgewiesen worden sind.

Gebühren

Laut Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland fallen je zu untersuchender Probe Gebühren in Höhe von 8,00 € an. Die Gebühr ist bei Übergabe der Probe bar zu entrichten.