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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Volltext

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
     
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
     
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,
     

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Frist

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 11 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV).

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zu den Veterinärämtern finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Ansprechpunkt

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter).

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift,
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.