Hilfsnavigation

Webseite durchsuchen

Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Zoo-Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

Rechtsgrundlage

§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Nordfriesland

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag

08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr  

Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten einiger Verwaltungsbereiche.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ihrem Besuch einen Termin zu vereinbaren. ACHTUNG: Für die Zulassungsstellen, die Führerscheinstelle, die Einbürgerungsbehörde und die Ausländerbehörde ist es aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich, vorab einen Termin zu buchen.

Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie hier >>>

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Anträge / Formulare

formloses Antragsschreiben möglich: ja

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.

Zuständige Stelle

untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, in Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
  • dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage

Nicht als Zoo gelten:

  • Zirkusse
  • Tierhandlungen
  • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
  • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden

Bearbeitungsdauer

abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung