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Wie kann ich Ihnen helfen?
Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

Bei Rückfragen steht Ihnen das Infocenter gern zur Verfügung

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird