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Foto: Hans-Martin Slopianka, Husum

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zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden

Volltext

Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.

Verfahrensablauf

Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anmeldung online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt.  Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 17430 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Ablaufdatum der Prüferberechtigung sowie der Auslastung der Lehrgänge und kann daher im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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