Förderung von Bildungsprojekten zu den UN-Nachhaltigkeitszielen
Arbeiten Sie in einer Bildungseinrichtung im Kreis Nordfriesland und haben vor, ein Projekt zum Thema nachhaltige Entwicklung durchzuführen? Der Kreis Nordfriesland unterstützt Bildungsvorhaben zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit bis zu 5.000 Euro. Insgesamt stehen hierfür 20.000 Euro im Jahr 2025 zur Verfügung.
Fragen und Antworten zum Fördertopf
Wer ist antragsberechtigt?
Es sind alle Bildungsstätten antragsberechtigt, die in Nordfriesland Bildungsveranstaltungen zur nachhaltigen Entwicklung durchführen wollen, wie beispielsweise:
- Hochschulen
- Akademien
- Volkshochschulen
- Einrichtungen für Vorschulkinder
- Grundschulen
- weiterführende Schulen
- Musik- und Sportschulen
- Musik- und Sportvereine
- Kulturringe
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Zuallererst darf dürfen Sie mit Ihrem Projektvorhaben noch nicht gestartet sein.
Um Ihre Förderung zu beantragen, schicken Sie uns bis zum 31. Oktober einen vollständigen, formlosen Förderantrag per Email oder Post. Dieser sollte die Veranstaltung, die Sie umsetzen wollen, vollständig und nachvollziehbar beschreiben, sowie eine realistische und belastbare Kostenkalkulation beinhalten.
Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, fügen Sie bitte auch Kontaktdaten des Projektträgers bei
Wir bereiten Ihren Antrag dann für den Umwelt- und Energieausschuss des Kreises Nordfriesland vor, denn dieser entscheidet über ihren Förderantrag. Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können anschließend die Veranstaltung durchführen.
Pro Jahr gibt es zwei Antragsperioden. Bis zum 30.04. und 31.10. 2025 können alle Bildungseinrichtungen ihren formlosen Antrag beim Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung stellen.
Die Anträge müssen sich auf eines der UN Nachhaltigkeitsziele beziehen. Eine Übersicht über die 17 Nachhaltigkeitsziele finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite »17 Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung«.
Die Förderanträge sollten Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Antragstellende und - falls vorhanden - weiteren Projektbeteiligte
- Zielgruppe des Vorhabens
- Beschreibung und Vorstellung des geplanten Projekts
- erwartete Kosten und ggf. geplante zusätzlichen Finanzierung des Vorhabens
- UN-Nachhaltigkeitsziel, auf das sich das Vorhaben bezieht.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Förderung dient grundsätzlich dazu, den Kostenanteil beizusteuern, ohne den Sie ihr Vorhaben nicht durchführen könnten, dazu zählen insbesondere:
- Materialkosten
- Personalkosten
- ggf. Kosten zur Bereitstellung eines Veranstaltungsraumes
- Kosten für die Verpflegung während der Veranstaltung, sofern diese einen deutlich untergeordneten Teil der Kosten ausmachen.
Gibt es eine Unter- oder Obergrenze der Fördersumme?
Die förderfähigen Kosten müssen sich auf mindestens 500 Euro belaufen.
Bei einem Eigenanteil von mindestens 50% an den förderfähigen Gesamtkosten beträgt die maximale Fördersumme 5.000 Euro. Beträgt der Eigenanteil weniger als 50% der förderfähigen Kosten, ist die Förderung auf maximal 2.000 Euro gesetzt.
Das sollten Sie noch wissen
Grundsätzlich werden die Anträge folgendermaßen priorisiert:
- Priorität 1: Anträge die sich auf die UN-Nachhaltigkeitsziele 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster) sowie 13 (Klimaschutz) beziehen
- Priorität 2: Anträge, die sich auf das UN-Nachhaltigkeitsziel 3 (Gesundheit) beziehen
- Priorität 3: Anträge, die sich auf eines der 13 übrigen UN-Nachhaltigkeitsziele beziehen.
Für Fragen zur Antragsstellung sind wir gern erreichbar. Oft lassen sich erste Fragen oder Projektideen schneller im Gespräch klären. Melden Sie sich gerne.