Förderprogramm für »Kleine Projekte«
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen, Schulen, Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften und Unternehmen aus dem Kreisgebiet.
Gibt es Förderhöchstgrenzen?
Die Mindestfördersumme beträgt 500 Euro, die maximale Fördersumme 1499 Euro.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Mit dem Förderprogramm verfolgt der Umwelt- und Energieausschuss (UEA) das Ziel, Projekte und Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung des Kreisgebiets zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die zum Umwelt-, Natur-, Klima- oder Ressourcenschutz oder zur Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels beitragen oder Wissen darüber vermitteln.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Projekte für mehr Biodiversität (z. B. neue Lebensräume für Insekten)
- Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung
- Projekte im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele
- Bildungsangebote rund um Umwelt und Nachhaltigkeit
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Zur Beantragung einer Förderung richten antragsberechtigte Institutionen einen formlosen Antrag an den Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung.
Die Anträge enthalten Angaben zu:
- einer kurzen Selbstdarstellung bei erstmaliger Antragstellung des für die Vorhaben bzw. das Projekt verantwortlichen Trägers,
- eine Erläuterung der beabsichtigten Maßnahme,
- eine Beschreibung der beabsichtigten Wirkung der Maßnahme auf die Ziele des UEA,
- ein Kosten- und Finanzierungsplan mit allen voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Ggf. vorliegende Kostenvoranschläge oder Angebote sind dem Antrag beizufügen. Zuschüsse von Dritten zählen dabei zu den Einnahmen.
- Anträge zu Nr. 2a des Beschlusses enthalten eine kartographische Darstellung des Maßnahmengebiets.
Die Anträge müssen mindestens 16 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen, um beraten zu werden, spätestens am 31.10. des jeweiligen Jahres.
Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet der Umwelt- und Energieausschuss im Rahmen seiner turnusmäßigen Sitzungen. Die antragstellende Institution kann verpflichtet werden, den Antrag im Umwelt- und Energieausschuss vorzustellen.
Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?
Grundsätzlich sieht das Förderprogramm keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor.
