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Förderung im Rahmen des Klimabündnisses Nordfriesland

Möchten Sie ein Klimaschutzprojekt in Nordfriesland starten? Planen Sie ein Vorhaben zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels?
Der Kreis unterstützt Vorhaben, die den Schutz des Klimas und die Klimafolgenanpassung 2025 mit insgesamt 75.000 Euro.

Fragen und Antworten zum Förderprogramm

Wer kann eine Förderung erhalten?

Zuwendungsberechtigt sind: 

  • Kreisangehörige Ämter, Städte und Gemeinden sowie ihre Eigenbetriebe und sonstigen kommunalen Einrichtungen. Außerdem Zweckverbände, an denen die Kommunen beteiligt sind, aber auch beispielsweise Wasser- und Bodenverbände.
  • Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform , die ihren Hauptsitz oder mindestens eine Niederlassung im Kreisgebiet haben
  • Vereine und Verbände, die im Kreisgebiet tätig sind. Außerdem können überregionale Projekte von Vereinen und Verbänden mit Sitz außerhalb Nordfrieslands gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dazu beiträgt, die Treibhausgasemissionen im Kreisgebiet zu reduzieren.
  • Lokale Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus aus dem Kreisgebiet

Welche Vorhaben sind förderfähig?

Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn:

  • es noch nicht begonnen wurde; nach Absprache ist in Ausnahmefällen ein vorzeitiger Projektstart möglich
  • sich die beantragte Fördersumme auf mindestens 1.000 Euro beläuft
  • die Maßnahmen dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung im nordfriesischen Kreisgebiet dient
  • mit dem Vorhaben kein Gewinn erzielt und kein erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt wird

Wie verläuft das Antragsverfahren?

  • Einen Antrag dürfen alle Zuwendungsberechtigten stellen (siehe: Wer kann eine Förderung erhalten?)
  • Um eine Förderung zu beantragen, schicken Sie uns bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres einen vollständigen, formlosen Förderantrag per Email oder Post. Der Antrag beschreibt das Projekt, das Sie umsetzen wollen, vollständig und nachvollziehbar. Dazu zählt auch eine realistische und belastbare Kostenkalkulation.
  • Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, fügen Sie bitte auch Kontaktdaten des Projektträgers bei
  • Der Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung bereitet Ihren Antrag für den Umwelt- und Energieausschuss des Kreises Nordfriesland vor. Dieser entscheidet über ihren Förderantrag. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
  • Wenn über Ihren Antrag positiv entschieden wurde, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können anschließend mit dem Projekt beginnen.

Das sollten Sie noch wissen

  • Erkenntnisse, die im Rahmen der Vorhaben gewonnen wurden, sind öffentliches Wissen und können vom Kreis Nordfriesland veröffentlicht werden.