Die Förderung von Naturschutzprojekten aus Ersatzgeld
Die Sicherung der heimischen Natur liegt Ihnen am Herzen und Sie möchten ein Naturschutzprojekt durchführen?
Sie oder Ihre Gemeinde besitzen eine Fläche, die Sie für den Naturschutz zur Verfügung stellen möchten?
Sie sind ein Naturschutzverein, -stiftung oder Anstalt öffentlichen Rechts und haben Lust dieTrägerschaft für ein Projekt zu übernehmen, um eine Fläche für den Naturschutz aufzuwerten?
Fragen und Antworten zum Fördertopf
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger können Kommunen, kommunale Körperschaften, Vereine und Verbände sowie Anstalten öffentlichen Rechts aus dem Kreisgebiet Nordfriesland sein.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Biotopgestaltende Maßnahmen, für die keine weitere Fördermöglichkeit besteht, noch nicht begonnen wurden & eine Aufwertung des Naturraums bewirken:
- Gewässerherstellung oder -sanierung
- Knickneuanlage/-optimierung
- Einsaat mit Regiosaat
- Mahdgutübertragung
- Vernässung (z.B. Aufweiten und Verschließen von Grüppen oder Aufweiten von Gräben)
- Flächenerwerb zur langfristigen Sicherung für den Naturschutz (im Grundbuch wird eine Dienstbarkeit eingetragen)
Gibt es eine Unter- oder Obergrenze der Fördersumme?
Es besteht keine Mindestzuwendungshöhe. Bei der Förderung von Flächenerwerben können 100 % der anerkannten Kosten (angemessener Kaufpreis, Grunderwerbsnebenkosten) über Ersatzgelder finanziert werden. Bei Förderungen von biotopgestaltenden Maßnahmen bestehen Förderquoten von 100% oder 90% in den Fällen, bei dem der Antragsteller ein Eigeninteresse an der Maßnahmenumsetzung hat.
Es ist möglich sich einen Anteil von bis zu 10 % der Maßnahmenkosten für notwenige (Vor-)Planungen fördern zu lassen.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Für eine Förderfähigkeit, darf Ihr Vorhaben noch nicht begonnen werden sein. Kontaktieren Sie uns zunächst gerne per Email oder Telefon. In einem Gespräch lassen sich bereits erste Fragen und Vorgehensweisen klären. Kurz und knapp erklärt verläuft das Antragsverfahren folgend:
- Sie reichen uns ihre Voranfrage zur Förderfähigkeit formlos per Mail oder telefonisch ein. Hierfür brauchen wir zunächst den Standort; am besten mit Flurstücksbezeichnungen und eine Beschreibung der geplanten Maßnahme.
- Wir prüfen dann die Eignung der Flächen bzw. Maßnahmen und geben Ihnen eine Rückmeldung zur Förderwürdigkeit.
- Sie formulieren einen Antrag für die Förderung über Ersatzgelder.
Hierfür werden folgende Informationen benötigt:
Wer ist der Träger des Projektes? (z.B. ein Verein/Verband/Gemeinde, etc.)
Wo ist das Projektgebiet? (Gemeinde, Flur, Flurstück & Darstellung auf einer Karte)
Was soll gefördert werden? (Flächenerwerb/biotopgestaltende Maßnahmen beschreiben)
Was ist das langfristige Entwicklungsziel des Projektes im Sinne des Naturschutzes?
Wie viel kostet der Flächenerwerb bzw. die biotopgestaltende Maßnahme(Kostenschätzung benötigt; bei Flächenerwerben ist eine Angemessenheitsbescheinigung über den Kaufpreis beizulegen)
4. Der Kreis Nordfriesland prüft Ihren Antrag und bei Bewilligung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie können dann mit der Maßnahmenumsetzung beginnen.
5. Abnahme und Abrechnung nach Umsetzung des Projekts
6. Bericht über Zustand der Fläche, alle 2 Jahre
Was ist Ersatzgeld?
Wenn ein Eingriff in die Natur vorgenommen werden soll (z.B. Bau einer Windkraftanlage), ist gesetzlich vorgeschrieben, dass vom Verursacher ein Ausgleich oder ein Ersatz zu erbringen ist. Durch das Bereitstellen von Ausgleichsflächen oder das Erbringen von Ersatzmaßnahmen kann der Eingriff kompensiert werden. Wenn der Eingriff jedoch nicht in angemessener Form durch Ausgleichsflächen oder Ersatzmaßnahmen aufzuwiegen ist, muss vom Verursacher ein Ersatzgeld gezahlt werden. Diese Ersatzgelder stehen dann für die Umsetzung von Naturschutzprojekten zur Verfügung.
Projekt-Auswahl
Dünentäler auf Amrum
Natürlicherweise entstehen zwischen Dünen durch Windausblasungen Senken und offene Sandbereiche. Durch das aufsteigende Grundwasser sind die Senken feucht und werden daher als Dünentäler bezeichnet. Sie füllen sich im Herbst und Winter mit Regenwasser und fallen in heißen Sommermonaten trocken. Dünentäler sind wertvolle Biotope und ein ideales Bruthabitat für Amphibien, wie z.B. die stark gefährdete Kreuzkröte. Dieser besondere Lebensraum unterliegt der natürlichen Sukzession, wodurch die fechten Senken und offenen Sandstellen durch aufkommende Vegetation verloren gehen. Aus diesem Grund wurden auf Amrum aus Ersatzgeldern Sanierungen der Dünenlandschaft hin zu den natürlichen feuchten Dünentälern umgesetzt. Das Projekt wird seit 2016 umgesetzt. Von 2024-2026 werden weitere 28 Dünentäler aufgewertet.
Flächenankauf zur Entwicklung eines trocken-mageren Lebensraumes in der Gemeinde Mildstedt
In der Gemeinde Mildstedt nahe der Mühlenau wurde 2006 aus Ersatzgeldern eine ackerbaulich genutzte Fläche (1,5 ha) erworben, um diese anschließend zu einem extensiven Trocken-Magerlebensraum zu entwickeln. Mager- und Trockenrasen sind sehr seltene Lebensräume, die zugleich ein unverzichtbares Rückzugsgebiet für viele gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind, wie z.B. die Heide-Nelke.
Im Rahmen der geförderten biotopgestaltenden Maßnahmen wurde der nährstoffreiche Oberboden auf einem Flächenteil abgeschoben, um den darunterliegenden mageren Boden freizulegen. Auf dem Rohbodenbereich wurde eine Aussaat mit zertifizierter, heimischer Trockenmagerrasensaat vorgenommen. Das Oberbodenmaterial wurde zu zwei Knicks, als strukturbereichernde Elemente aufgesetzt, welche die Fläche nun umgeben. Die Knicks wurden mit Gehölzen und Sträuchern bepflanzt.
Naturwaldentwicklung mit Feuchtbiotopen in der Gemeinde Mildstedt
Im Jahr 2017 wurde mit Ersatzgeld eine Fläche (7,3 ha) landwirtschaftlich genutztes Ackerland in der Gemeinde Mildstedt erworben. Das Entwicklungsziel der Fläche ist, überwiegend Naturwald mit einem Waldsaum und 1 ha extensiv bewirtschaftete Waldweide zu schaffen. Es wurden Rot- und Weißbuchen, Linden und Eichen angepflanzt. Zusätzlich wurde 2019 durch eine gezielte Rohrleitungsöffnung ein mäandrierendes, offenes Gewässer hergestellt. Dort sind an dem durch Ufer-Staudenflur, Gehölzaufwuchs sowie lichten und beschatteten Bereichen verschiedene Kleinstlebensräume zu erwarten. Nördlich auf der Fläche wurde im selben Zuge ein Kleingewässer mit einer Insel angelegt. Die Anlage der Blühwiese mit einer zertifizierten Regio-Saatgut-Mischung (50% Gräser, 50% Blumen) kam mit der Aussaat 2020 zum Abschluss der Maßnahmenumsetzung. Durch die geförderten biotopgestaltenden Maßnahmen entsteht ein typisches Trittstein-Biotop für den Naturraum Geest.
Umsetzung des Knickschutzprogrammes in Hattstedt, Horstedt und Drelsdorf
Knicks prägen als wichtige Landschaftselemente die traditionelle Kulturlandschaft der Geest und des östlichen Hügellands in Schleswig-Holstein. Sie wurden schon vor 200 Jahren als ca. 1 Meter hohe Erdwälle mit dichter Bepflanzung durch verschiedene Gehölze angelegt, um Flurstücke abzugrenzen und Weidetiere einzuzäunen. Knicks bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum und stellen verbindende Korridore, sogenannte »Trittsteine« zwischen verschiedenen anderen Lebensräumen dar. Sie können sogar Ersatzlebensräume für die häufig verschwundenen Feldgehölze darstellen. Daher gelten Knicks als gesetzlich geschützte Biotope. Im Jahr 2023 erklärte die UNESCO die Knickpflege zum immateriellen Kulturerbe. Um diese wichtigen Lebensräume zu fördern, wurde im Jahr 2016 vom Kreis Nordfriesland und weiteren Umsetzungspartnern das Knickschutzprogramm ins Leben gerufen.
Ziel des Knickschutzprogrammes ist es, das vorhandene Netz bestehender Knicks aufzuwerten und zusätzlich neue Knicks anzulegen. So wurden innerhalb der Gemeinden Arlewatt, Horstedt, Hattstedt und Drelsdorf mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und mit Privatpersonen geeignete Standorte identifiziert, auf denen neue Knicks sinnvoll angelegt werden konnten. Die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer erhielten eine Nutzungsentschädigung für die zur Knickneuanlage mit Saumstreifen beanspruchte Fläche. Alle Knicks wurden mit heimischen Gehölzen bepflanzt. Insgesamt wurden 17,33 km Knick innerhalb dieses Projektes angelegt oder erneuert. Hierfür wurde eine Fördersumme von 1,236 Mio. Euro aufgewendet. Die Kosten wurden zu 100 Prozent mit Ersatzgeldern finanziert.
Entwicklung des Naturerlebnisraumes »Mühlenau / Mildstedter Tannen«
Naturerlebnisräume, kurz »NER«, wurden als eigene Gebietskategorie im Jahr 1993 im Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein eingeführt. Hier steht die Begegnung von Mensch und Natur im Mittelpunkt. Die Gebiete weisen oft eine vielfältige Flora und Fauna oder naturraumtypische Biotopkomplexe auf und sollen Einheimischen, Touristen und Familien vielfältige Möglichkeiten der Naturerfahrung bieten. Auf diese Weise soll das Verständnis für den Naturschutz und ein rücksichtsvolles Verhalten in der Natur gefördert werden.
Auch der westlich von Husum gelegene NER »Mühlenau / Mildstedter Tannen« bietet auf rund 70 ha Fläche die Möglichkeit, anhand von Reit- und Wanderwegen die verschiedenen Lebensräume Wald, Grünland mit Talaue, Heide und Fließgewässer zu entdecken. Infotafeln und QR-Codes liefern viele Informationen über die ökologischen Besonderheiten. Da es sich bei diesem Gebiet um einen Teilbereich des Biotopverbundsystems »Husumer Mühlenau« handelt, stehen auch die Erhaltung und Entwicklung der weitgehend offenen Grünlandniederung mit dem naturnahen Fließgewässer »Husumer Mühlenu« mit seinen nassen Grünlandlebensräumen und nassen Sukzessionsflächen im Vordergrund. Zur Erreichung dieser Ziele wurde seit 2005 in dem Gebiet der Erwerb von rund 20 ha Flächen durch die Gemeinde Mildstedt mit Ersatzgeldern des Kreises Nordfriesland gefördert. Diese Flächen wurden grundbuchlich für die Zwecke des Naturschutzes gesichert und werden extensiv als Mähwiesen und Weiden bewirtschaftet. Weitere Informationen zum NER »Mildstedter Tannen« finden Sie hier: www.mildstedt.de. Insgesamt wurde eine Fördersumme von 209.120 Euro für den Flächenerwerb innerhalb des NER verwendet.
Herstellung eines Natur- und Hochwasserretentionsraumes an der Süderau
In den Gemeinden Ellhöft, Süderlügum und Humptrup wurde die Rückverlegung eines Binnendeichs der Süderau sowie die naturschutzfachliche Aufwertung der entstandenen Polderfläche anteilig über Ersatzgeld gefördert. Das Pilotprojekt zur Klimaanpassung und zum Hochwasser- und Naturschutz wurde von 2020 bis 2024 in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Entwässerungsverband umgesetzt.
Die Süderau ist ein 8 km langes Grenzgewässer und verläuft entlang der deutsch-dänischen Grenze. Sie umfasst ein Einzugsgebiet von rund 25,9 km² auf deutscher Seite und ist ein Hochwasserrisikogebiet. In der Vergangenheit zeichnete sich bei Hochwasser wiederholt ab, dass die Kapazitäten des Entwässerungssystems nicht ausreichen. Der bestehende Deich an der Süderau in den Gemeinden Ellhöft, Süderlügum und Humptrup war abschnittsweise massiv überschwemmt.
Vor diesem Hintergrund hat der zuständige Deich- und Hauptsielverband über die letzten zehn Jahre 36 ha Fläche erworben, die mit Ersatzgeldern des Kreises finanziert wurden. Die Schaffung von Retentionsraum, der sowohl zu einer naturnahen Gewässerentwicklung, als auch positiv zum Hochwasserschutz beiträgt, wurde zum Ziel dieses Projektes. Hierfür wurde eine neue, zweite Deichlinie (2,1 km Länge) hinter dem bestehenden Deich erbaut und ein naturschutzfachlich hochwertiger Polder hergestellt. Bei Hochwasserereignissen wird die Polderfläche geflutet, wodurch die Wasserführung im Gewässersystem reduziert wird und das Wasser anschließend zeitlich verzögert wieder dem System zugeführt wird. Dadurch wird die Süderau bei einem Wasserrückstau innerhalb des Gewässersystems entlastet. Die temporäre Überschwemmung wirkt sich positiv auf die Biodiversität in der Polderfläche aus und bietet u.a. Lebensraum für Amphibien, Insekten und Pflanzen der Feuchtwiesen.
Im Rahmen von biotopgestaltenden Maßnahmen wurden insgesamt zwölf Gräben innerhalb des Polders aufgeweitet, ein Kleingewässer geschaffen und zertifiziertes Regiosaatgut für Feuchtwiesen auf einer Teilfläche ausgebracht, um das Lebensraumpotenzial für Amphibien und Insekten zu erhöhen. So entstanden insgesamt 34 ha Retentions- und Naturraum, die fortlaufend als Extensivgrünland bewirtschaftet werden.
Das geförderte Projekt vereint Ziele des Natur- und Hochwasserschutzes im Sinne der Klimaanpassung. Der errichtete Retentionsraum an der Süderau stellt eine naturschutzfachliche Aufwertung der Landschaft dar und trägt zu einer positiven Gewässerentwicklung bei. Zudem wurde benötigter Speicherraum geschaffen, der den Anforderungen von sich ändernden Niederschlagsverhältnissen und dem steigenden Meeresspiegel begegnet. Das Projekt wurde mit einer Summe von 314.000 Euro gefördert.
Grünlandaufwertung durch Mahdgutübertragung: Entwicklung von artenreichem Grünland auf Föhr
Ein artenreiches Grünland ist ein Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Intensivierung der Landwirtschaft führt zu einem Artenrückgang im Grünland. Auch nach Aufgabe der intensiven Nutzung nimmt die Artenvielfalt in den Folgejahren kaum zu. Um den fortschreitenden Verlust von artenreichem Grünland entgegenzuwirken, wurde auf Föhr im Rahmen von biotopgestaltenden Maßnahmen eine Grünlandaufwertung durch Mahdgutübertragung mit Ersatzgeld gefördert.
Unter Trägerschaft insularer Naturschutzvereine wurde seit 2018 auf 42 ha vereinseigenen, landwirtschaftlichen Grünlandflächen naturraumtreues Saatgut ausgebracht. Die Übertragung von artenreichem Mahdgut von einer Spenderfläche und die Einsaat von heimischen Saatgut befördern die angestrebte Entwicklung.
Für die Mahdgutübertragung wurden ausgewählte, artenreiche Spenderflächen in geringer Entfernung zum Zeitpunkt der Samenreife gemäht. Das Mahdgut wurde ohne weitere Aufbereitung aufgenommen und anschließend gezielt in Teilbereichen auf der Empfängerfläche ausgebracht. Beim Abtrocknen des Mahdgutes auf der Empfängerfläche fallen die Samen in die vorbereiteten, offenen Bodenbereiche und keimen.
Das Verfahren wurde streifenweise angewendet, um die bestehende Vegetation zu erhalten. Zusätzlich wurde heimisches Saatgut aus dem Ursprungsgebiet »Nordwestdeutsches Tiefland« eingesät, um den botanischen Artenreichtum zu unterstützen. Nach der Anreicherung breiten sich die Wiesenarten in die Fläche aus. Fortlaufend findet eine extensive, jährliche Bewirtschaftung durch eine Mahd oder Beweidung statt.
Mittels der Mahdgutübertragung wird dazu beigetragen, die heimische Genetik der Föhrer Grünlandarten zu bewahren. Durch die Einsaat mit Regiosaat werden Arten ergänzt, die nicht mehr auf der Insel vorkommen, dort früher aber heimisch waren. Zukünftig können aufgewertete Grünlandflächen als Spenderflächen für weitere Maßnahmen genutzt werden. Das Projekt wurde bislang mit einer Summe von 121.000 Euro gefördert.