Radinfrastrukturmaßnahmen des Kreises Nordfriesland
Sind in Ihrer Stadt oder Gemeinde ein paar Sanierungen oder Neuanlagen von Radwegen überfällig oder fehlt es sonst an Infrastruktur rund um den Radverkehr? Der Kreis Nordfriesland stellt bis 2027 jährlich 1 bis 1,2 Millionen Euro Fördergelder für eine zeitgemäße Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung und ergänzt damit Landes- und Bundesprogramme.
Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Wer ist antragsberechtigt?
Städte und Gemeinden sind antragsberechtigt.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Gefördert werden zahlreiche investive Maßnahmen im Radverkehr wie z.B.
- Neubau von Lückenschlüssen
- Sanierungen und Verbreiterungen bestehender Radwege
- Markierungslösungen
- Begegnungsstellen auf Wirtschaftswegen
- Querungshilfen und Fahrradfurten
- Begleitinfrastrukturen wie
- Abstelleinrichtungen
- Beschilderung
- Beleuchtung
- Rastplätze
Die konkreten Fördermöglichkeiten und der Verfahrensablauf sind in der Richtlinie detailliert dargestellt. Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Füllen Sie das Antragsformular aus dem Downloadbereich aus und senden uns Ihren Antrag bis zum 30.September des Kalenderjahres zu. Wir beraten Sie gern, falls sich im Vorfeld zu einem Projekt bereits Fragen ergeben. Ihr Förderantrag wird hausintern beraten und ggfs. in einem Gremium vorgestellt. Nach einer positiven Prüfung ihres Antrages, enthalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit der Maßnahme starten.
Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?
Grundsätzlich sieht die Förderrichtlinie keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor. Sollte es für Ihr Projekt jedoch besondere Gründe geben, einen vorzeitigen Beginn anzustreben, sprechen Sie uns gern an.