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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit diesem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

https://www.nordfriesland.de/baulastenauskunft