Kfz: Abmeldung / Stilllegung
Ist Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden, können Sie es hier abmelden bzw. stilllegen (insofern Sie später die Wiederzulassung beabsichtigen).
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein elektronischer Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz (nPA mit PIN) oder nach dem Aufenthaltsgesetz,
- die Angabe des Kennzeichens,
- die Sicherheitscodes der ZB I und der Stempelplaketten beider Kennzeichen, die durch Entfernen der Deckschichten freigelegt werden und
- einen Internetzugang mit Kartenlesegerät für den nPA.
Hier geht es zur »» Kfz Abmeldung
Folgen Sie einfach den Schritten im Serviceportal.