Ehrenamtliche Vormundschaften
Im Kreis Nordfriesland leben zahlreiche Kinder und Jugendliche, deren Eltern die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen wurde. An Stelle der Eltern wird die elterliche Sorge dann vom Familiengericht auf eine Vormundschaft übertragen. Diese Kinder und Jugendlichen leben überwiegend in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Pflegefamilien, Heime oder Wohngruppen), weil sie in ihren Familien häufig Gewalt, Vernachlässigung oder emotionale Instabilität erlebt haben.
Außerdem werden dem Kreis Nordfriesland minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zugewiesen, die der Kreis teils auch überregional in Jugendhilfeeinrichtungen unterbringt. Diese, meist männlichen, Jugendlichen brauchen ebenfalls eine Vormundschaft, weil deren Eltern an der tatsächlichen Ausübung ihrer elterlichen Sorge gehindert sind.
Ein Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und entsprechende Entscheidungen zu treffen, z.B. wo das Mündel lebt, welche Schule es besucht, Einwilligungen zu medizinischen Eingriffen zu erteilen, Anträge bei Behörden zu stellen oder bestehendes Vermögen zu verwalten. Dabei hält der Vormund von sich aus regelmäßigen persönlichen Kontakt zu seinem Mündel und weiteren Beteiligten, um seine Aufgabe im Interesse und zum Wohl des Mündels auszuüben.
Im Kreis Nordfriesland werden überwiegend Amtsvormünder eingesetzt. Vormundschaften können jedoch auch ehrenamtlich von engagierten Privatpersonen geführt werden. Mit der Reform des Vormundschaftsrechtes (gültig ab 01.01.2023) wurde u.a. die Stärkung der ehrenamtlichen Vormundschaft hervorgehoben. Beim Kreis Nordfriesland gibt es daher eine Koordinierungsstelle Vormundschaften.
Auf der Suche nach ehrenamtlichen Vormündern kooperiert der Kreis Nordfriesland schon seit vielen Jahren mit der Freiwilligenagentur von KIBIS Nordfriesland. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Vormundschaft steht KIBIS Nordfriesland als erste Ansprechadresse zur Verfügung für weitere Informationen. In einem Gespräch (Profiling) werden neben den allgemeinen Voraussetzungen die persönlichen Verhältnisse, Kenntnisse und Erfahrungen, sowie besondere Fähigkeiten und Wünsche dokumentiert. Im nächsten Schritt finden Schulungen statt, die gemeinsam von KIBIS und dem Kreis Nordfriesland (Koordination Vormundschaften) organisiert werden. Für alle, die im Pool der ehrenamtlichen Vormünder aufgenommen sind, stehen diese Schulungsangebote zur Verfügung.
Die Vermittlung eines Mündels und einem potenziellen Vormund wird von der Koordination Vormundschaften angebahnt und begleitet. Auch nach der Übernahme einer Vormundschaft werden die ehrenamtlichen Vormünder von KIBIS und der Koordination Vormundschaften aufmerksam begleitet und beraten.