Das Gleichstellungsbüro
Die Arbeit basiert auf dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes Artikel 3 Absatz 2:
sowie auf der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Artikel 6:
Hier gibt es weitere Informationen zu »Gleichstellung der Frau«.
Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit folgenden Kompetenzen ausgestattet: Sie ist
- dem Landrat direkt zugeordnet,
- in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig,
- redeberechtigt im Kreistag sowie in allen Ausschüssen,
- in allen Angelegenheiten, die die Belange von Frauen als Einwohnerinnen oder als Mitarbeiterinnen der Verwaltung berühren, so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Anregungen, Vorschläge und sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können,
- in der Öffentlichkeitsarbeit selbständig.
Der nordfriesische Kreistag hat seine Hauptsatzung letztmalig am 22. Juni 2005 geändert. In § 10 werden dort die näheren Regelungen über Aufgaben, Bestellung und Position der Gleichstellungsbeauftragten bestimmt (siehe auch § 2 Abs. 3 der Kreisordnung).
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind verankert in der Kreisordnung sowie in der Hauptsatzung des Kreises in § 10.
Aufgaben sind unter anderem:
Im Sozial- und Familienbereich:
- Förderung und Unterstützung des Ausbaus von Kinderbetreuung sowie weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Betreuten Grundschulen, Mädchen- und Jungenarbeit, Frauentreffs und -gruppen, Frauen im Leistungsbezug des SGB XII, Aufrechterhaltung der Angebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind; Begleitung des demografischen Wandels
Im Gesundheitsbereich:
- Berücksichtung unterschiedlicher Gesundheitsaspekte bei Frauen und Mädchen sowie Männern
Im Kulturbereich:
- Berücksichtigung von Künstlerinnen bei Ausstellungen, Konzerten sowie Lesungen, Kultur- und Bildungsangebote für Frauen, Aufarbeitung der weiblichen Historie des Krieges
Im Verkehrsbereich:
- Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, sichere Parkplätze und Beteiligung bei der Verkehrsplanung
Im Bau- und Planungsbereich:
- Frauenbeteiligung bei der Planung von öffentlichen Baumaßnahmen
Im Erwerbsbereich:
- Begleitung und Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen, Beteiligung an der Umstrukturierung des Arbeitsmarktes zur Sicherung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen, Erhöhung des Anteils von Existenzgründungen durch Frauen
In der gesamten Verwaltung:
- Prüfung der Ausschussvorlagen, Stellungnahmen zu Anträgen der Fraktionen und Verwaltung, Frauenfördermaßnahmen in der Verwaltung, die eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern bei Einstellungen, Beförderungen, Aus- und Fortbildung sichern. Einführung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen und Ebenen der Verwaltung
In der Kommunalpolitik:
- Erhöhung des Anteils von Kommunalpolitikerinnen in dem Gremien des Kreises, der Ämter, Städte und Gemeinden, Angebote für Schulungen des politischen Ehrenamtes