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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

18.12.2018

Aktionsbündnis Schleswig-Holstein - eine Chance für Unternehmen und Beschäftigte

Als Mensch mit Behinderung Arbeit zu finden, ist für die Betroffenen schwierig und stellt auch Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Doch wer Hilfe benötigt, findet sie bei Dorothea Krug. Allein im Jahr 2017 hat die Mitarbeiterin des Kreises Nordfriesland 33 Menschen in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt, die teils über zehn Jahre lang arbeitslos waren.

»Die meisten Menschen mit Behinderungen verfügen über eine qualifizierte Ausbildung. Angesichts des Fachkräftemangels kann unsere Gesellschaft es sich nicht mehr leisten, auf dieses Potenzial zu verzichten«, unterstreicht Landrat Dieter Harrsen.

Wenden Erwerbslose sich an Dorothea Krug, lädt sie sie zu einem ausführlichen Gespräch ein. »Wir sprechen über die Fähigkeiten und die persönlichen Ziele des Menschen und natürlich über die Einschränkungen, die bei der Arbeitsvermittlung zu beachten sind. Manchmal ist es schwierig, konkrete Ziele festzulegen, die der oder die Betroffene erreichen will oder kann«, erklärt Krug.

Dann stellt sie den Kontakt zu Rainer Hansen her, mit dem sie eng zusammenarbeitet. Hansen ist der Qualifizierungs-Coach des Integrationsfachdienstes (IFD).

Qualifizierungscoaching

»Im Qualifizierungscoaching können sich Arbeitslose auf das Arbeitsleben mit Behinderung vorbereiten. Je nach Bedarf arbeiten sie am Erkennen von Potentialen, dem Selbstmanagement im Bewerbungsprozess, erschließen sich passende Arbeitsstellen, lernen, mit Absagen umzugehen, oder erfahren rechtliche Grundlagen zu Behinderung und Arbeitswelt. Auch die Themen Gesundheitsförderung und Umgang mit der Behinderung können zur Sprache kommen«, erklärt Doris Wiese, die Geschäftsführerin der BIB gGmbH als Trägerin des IFD.

»BIB« steht für »Beratung, Integration und Begleitung für Menschen mit Behinderung«.

Viele Unterstützungsmöglichkeiten

Dorothea Krug sichtet regelmäßig die Stellenbörsen im Internet, um Arbeitsplätze in der Region zu finden, die für ihre zurzeit rund 90 Klienten infrage kommen können. Dann sprechen sie oder die Betroffenen selbst die Betriebe an.

Krug verfügt über eine Reihe an Möglichkeiten, um Betriebe bei der Einstellung Behinderter zu unterstützen. Sie reichen von Lohnzuschüssen über die Ausstattung des Arbeitsplatzes bis hin zur Nachqualifizierung der neuen Mitarbeiter.

Typische Beispiele sind die Anschaffung von Bildschirmlesegeräten einschließlich der erforderlichen Software für Sehbehinderte oder der Einbau von speziellen Regalen für Rollstuhlfahrer.

Anforderungen an den Arbeitgeber

Allerdings benötigen Arbeitgeber manchmal auch mehr Zeit, Geduld und Empathie, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. »So habe ich vor einigen Monaten einen Autisten vermittelt, der fachlich absolut auf der Höhe der Zeit und ebenso leistungsfähig ist wie ein nicht Behinderter. Aufgrund seiner Wahrnehmungsstörung kann er zwar keine Liste mit Aufträgen nacheinander abarbeiten, mit einer einzelnen Aufgabe kommt er allerdings bestens zurecht«, berichtet Krug.

»Danach gibt er das Ergebnis ab und bekommt erst dann die nächste Aufgabe gestellt. Das ist für den Betrieb etwas gewöhnungsbedürftig, doch wenn sich das Verfahren erst einmal eingespielt hat, stellt es kein Problem mehr dar«, so Krug. Bei Bedarf spricht die Beraterin auch mit den neuen Kollegen ihrer Klienten, um Verständnis zu wecken und Irritationen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Stabilisierung des neuen Arbeitsverhältnisses

Auch nach der Arbeitsaufnahme steht sie beiden Parteien zunächst noch als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um gelegentlich vorhandene Hürden aus dem Weg zu schaffen. Bei Bedarf kann der IFD eine intensive nachgehende berufliche Begleitung zur Stabilisierung des neuen Arbeitsverhältnisses anbieten.

Kaum Kündigungen

»Unser Ziel ist eine nachhaltige Vermittlung. Das klappt im Allgemeinen auch: Nur in seltenen Ausnahmefällen erleben wir es, dass der Arbeitnehmer oder der Betrieb das Arbeitsverhältnis wieder kündigt«, berichtet Krugs Chefin in der Kreisverwaltung, die Leiterin des Fachdienstes Arbeitsmarkt und Integration, Renate Fedde.

Schwer durchschaubares System

Finanziert werden die Unterstützungsleistungen aus der Ausgleichsabgabe, die Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden abführen müssen, wenn nicht mindestens fünf Prozent ihrer Mitarbeiter schwerbehindert sind. In vielen Fällen sind aber auch die Unfallkasse, die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder weitere Stellen für Zuschüsse zur Finanzierung zuständig.

»Ich kenne Arbeitgeber, die an der Undurchsichtigkeit dieses Systems gescheitert sind. Für diese Fälle dient die Fachberatung als Lotse auf dem Weg zu einer individuellen und passgenauen Lösung«, sagt Krug. Deshalb habe das Land Schleswig-Holstein das Aktionsbündnis SH ins Leben gerufen, mit dem auch ihre Tätigkeit gefördert werde.

Aktionsbündnis flächendeckend in SH

Das Aktionsbündnis ist im gesamten Land flächendeckend vertreten. Es wendet sich an Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent erreicht ist oder eine Behinderung von 30 oder 40 Prozent von der Agentur für Arbeit als gleichgestellt anerkannt wurde.

Hilfe beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Neben der Arbeitsvermittlung stehen die Fachberaterinnen und -berater des Projektes den Unternehmen auch für die Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederungsmanagements zur Verfügung. Es greift, wenn Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen lang krank waren und dann wiederkommen.

Dorothea Krug ist erreichbar unter Tel. 04841 67-330, mobil 0174 33 43 224, E-Mail dorothea.krug@nordfriesland.de.