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Foto: Bernd Höfer, Breklum

Kreishaus in der Marktstraße in Husum

02.09.2021

Antragsverfahren für staatlich geförderte Nachhilfestunden vereinfacht

Ab sofort kommen Kinder aus ärmeren Familien bei Schulproblemen leichter an Nachhilfestunden. Weil der Bedarf nach den monatelangen Schulschließungen steigt, brauchen die betroffenen Familien keinen gesonderten Antrag mehr zu stellen.

»Es reicht aus, wenn die Schule den Förderbedarf auf einem Fragebogen beschreibt und die Familie diese Erklärung in ihrem Sozialzentrum abgibt. Sie selbst braucht nur noch ihre Adresse einzutragen«, erläutert Axel Scholz vom Kreis Nordfriesland. Der Fragebogen liegt allen Schulen im Kreisgebiet vor. Er ist auch auf dieser Seite unter »Dokumente« zu finden.

Die Neuregelung ist ein Teil des »Aufholprogramms« des Bundes, mit dem Schüler nach der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Die Bundesregierung hat es für ganz Deutschland in Kraft gesetzt.

Die Regelung gilt bis Ende 2023 für alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Dies betrifft Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass die Lernförderung selbst dann möglich sein kann, wenn das Familieneinkommen knapp über den Anspruchsgrenzen für staatliche Leistungen liegt. Auskünfte geben die sieben Sozialzentren im Kreisgebiet.